Ausbildungsförderung (BAföG)
Als Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung erhalten. Sie erhalten die Förderung für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung. Für den schulischen Teil Ihrer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System, Besuch der Berufsschule) erhalten Sie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keine Förderung.
Hinweis: Auch Ihre Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang oder an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung steht, kann förderungsfähig sein.
Eine Förderung ist ab Ausbildungsbeginn möglich. Dazu müssen Sie den Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt gestellt haben.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung ab. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Sie erhalten Ausbildungsförderung in der Regel als Zuschuss.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Neckar-Kreises ist für das Gebiet des Landkreises einschließlich der Großen Kreisstädte Leimen, Schwetzingen, Hockenheim, Wiesloch, Weinheim und Sinsheim sowie für die Stadt Heidelberg zuständig.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: