Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz
Im Rhein-Neckar-Kreis sorgen 54 Freiwillige Feuerwehren und 8 anerkannte Werkfeuerwehren für den Schutz der Bevölkerung bei Bränden und Unfällen. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist nach dem Feuerwehrgesetz Aufsichtsbehörde der Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren. Diese Aufgabe wird vom Kreisbrandmeister und seinen vier Stellvertretern wahrgenommen.
Bei Großschadensereignissen und Katastrophenfällen kommt das Krisenmanagement des Kreises zum Einsatz. Neben dem Führungsstab unter der Leitung des Kreisbrandmeisters, den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk gehören ihm auch die privaten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser-Hilfsdienst und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft an.