Waffen- und Jagdrecht
Hier finden Sie Formulare und Merkblätter zum Waffen- und Jagdrecht, sowie zu sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen.
Hinweis: Die Waffenbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle Kreisgemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen diese Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden selbst wahr. Diese sind: Hockenheim (mit Altlußheim, Neulußheim und Reilingen), Leimen, Schwetzingen, Sinsheim (mit Angelbachtal und Zuzenhausen), Weinheim und Wiesloch (mit Dielheim).
Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rathaus Ihrer Großen Kreisstadt.
Waffenrechtliche Zuständigkeit (Karte) (694 KB)
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Vielleicht ist hier etwas dabei?
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Wenn nicht: Unser Service-Center ist unter der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) montags bis freitags von 8-18 Uhr für Sie erreichbar.