Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendsozialarbeit nach § 13a SGB VIII. Sie stellt ein in der Schule verankertes, unabhängiges Angebot der Jugendhilfe dar und hat zum Ziel, ergänzende Unterstützung beim Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen zu leisten. Mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit werden strukturelle Bedingungen geschaffen, welche die Entwicklung und das Aufwachsen der Kinder- und Jugendlichen in allen Lebenslagen bestmöglich unterstützen.
Die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Rhein-Neckar-Kreis richtet sich nach den Richtlinien des Rhein-Neckar-Kreises. Auf Antrag der Schulträger, zumeist die Städte und Gemeinden, wird nach Erfüllung der Voraussetzungen dieser Richtlinie ein Teil der Personalkosten in Form eines Festbetragszuschusses gefördert.
Weitere Informationen:
Fragen und Hinweise zur Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis

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