Ausländeramt - Zuständigkeitsbereich

Das Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle Kreisgemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden selbst wahr. Eine Übersicht finden Sie hier:

Zuständigkeitsbereich

BammentalBrühlDossenheimEberbachEdingen-NeckarhausenEpfenbachEppelheimEschelbronnGaibergHeddesbachHeddesheimHeiligkreuzsteinachHelmstadt-BargenHemsbachHirschbergIlvesheimKetschLadenburgLaudenbachLobbachMalsch

MauerMeckesheimMühlhausenNeckarbischofsheimNeckargemündNeidensteinNußlochOftersheimPlankstadtRauenbergReichartshausenSandhausenSchönauSchönbrunnSchriesheimSpechbachSt. Leon-RotWaibstadtWalldorfWiesenbachWilhelmsfeld

Große Kreisstädte

Die Großen Kreisstädte des Rhein-Neckar-Kreises und die von diesen in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden werden nicht vom Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises bearbeitet, sondern in den Großen Kreisstädten selbst.
 
Diese sind:
Hockenheim mit Altlußheim, Neulußheim und Reilingen
Leimen
Schwetzingen
Sinsheim mit Angelbachtal und Zuzenhausen
Weinheim
Wiesloch mit Dielheim

Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rathaus Ihrer Großen Kreisstadt.

Kontakt

Ausländeramt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

OpenStreetMap
Fahrplanauskunft

E-Mail: auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon 06221 522-1478
Fax 06221 522-91209

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass u.a. für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Abgabe von Fingerabdrücken, eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist.
Es wird jedoch empfohlen, grundsätzlich für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.

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* Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels können fristwahrend auch beim Rathaus der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.