Das Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle Kreisgemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden selbst wahr. Eine Übersicht finden Sie hier:
Die Großen Kreisstädte des Rhein-Neckar-Kreises und die von diesen in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden werden nicht vom Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises bearbeitet, sondern in den Großen Kreisstädten selbst.
Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rathaus Ihrer Großen Kreisstadt.
RNKarlo
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass u.a. für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Abgabe von Fingerabdrücken, eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist. Es wird jedoch empfohlen, grundsätzlich für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.