Ermittlungen zu Verbraucherbeschwerden und lebensmittelbedingten Personenerkrankungen
Sowohl Verbraucherbeschwerden als auch Meldungen über lebensmittelbedingte Personenerkrankungen werden mit absoluter Priorität behandelt, um evtl. Gefahren für die Verbraucher auszuschließen und ggf. zu beseitigen.
An wen kann man sich wenden?
Verbraucher können in Verdachtsfällen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände direkt bei der Dienststelle abgeben. Die Produkte werden von dort zur Untersuchung an das zuständige Labor weitergeleitet. Kosten für eine Untersuchung entstehen dem Beschwerdeführer nicht.
Was ist abzugeben?
Möglichst das gesamte verdächtige Lebensmittel oder der Bedarfsgegenstand zusammen mit dem Kassenzettel, auf dem steht, wann und wo das Produkt gekauft wurde.
Wie ist das Lebensmittel zu lagern?
Das verdächtige Lebensmittel sollte möglichst bald gekühlt und bis zur Abgabe an die Beschwerdestelle kühl aufbewahrt werden (z.B. im Tiefkühlfach des Kühlschrankes).