Betriebskontrollen

Etwa 35 % der Lebensmittelbetriebe im Rhein-Neckar-Kreis werden pro Jahr überprüft. Die Betriebsbesuche erfolgen sowohl anlassbezogen z.B. aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, als auch planmäßig, als Routinekontrolle.

Im Fokus der Kontrollen stehen neben der allgemeinen Betriebs- und Lebensmittelhygiene insbesondere die Eigenkontrollmaßnahmen des Betriebes, die Personalschulung sowie die Dokumentation.

Nach der erfolgten Betriebskontrolle werden, soweit erforderlich, umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um evtl. vorgefundene Missstände zu beheben. Zudem erfolgt nach jeder planmäßigen Kontrolle eine Risikobeurteilung des jeweiligen Betriebes mit Berechnung des nächsten Kontrolltermins. So erhalten gut und eigenverantwortlich handelnde Lebensmittelunternehmer seltener Besuch von den Kontrolleuren, als Unternehmer, die es mit der Hygiene nicht so genau nehmen.

In Einzelfällen werden auch andere Sachverständige wie Lebensmittelchemiker, Handelsklassenkontrolleure oder Weinkontrolleure hinzugezogen.

Für besonders aufwändige Kontrollen werden zudem Gebühren erhoben. (s.a. Gebührenordnung Veterinärwesen)