Haltung von Kampfhunden
Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist. Die Einordnung der betroffenen Hunderassen ist in der Kampfhundeverordnung festgelegt.
Hier finden Sie Formulare zur Haltung von Kampfhunden.
Wichtig: Die Formulare müssen beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Zulassung zur Verhaltensprüfung