Lebensmittelhygiene

Lebensmittel tierischer Herkunft

"Vom Stall (oder Acker) bis auf den Teller" ("From stable to table, from farm to fork"); so lautet der Slogan, der zeigt, wie sich die EU den amtlichen Verbraucherschutz vorstellt und wünscht. Damit wird griffig formuliert, wo die Erzeugung von sicheren Lebensmitteln anfängt: nämlich im Stall und auf dem Acker, lange vor der Herstellung und Verarbeitung. Und dort beginnt auch die Tätigkeit des Veterinäramtes, indem es die Gesundheit unserer Tierbestände überwacht und Sorge dafür trägt, dass Gefahren durch Tierseuchen und Zoonosen ebenso wie durch Arzneimittelrückstände oder Umweltkontaminanten für unsere Lebensmittel, ob tierischer oder pflanzlicher Herkunft, so gering wie möglich gehalten werden.

Wer Lebensmittel tierischer Herkunft herstellt und in Verkehr bringt, braucht (mit gewissen Ausnahmen) eine EU-Zulassung. Diese wird entweder vom Veterinäramt erteilt oder in bestimmten Fällen vom Regierungspräsidium in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt.

Die Tierärzte des Veterinäramtes fungieren als Sachverständige für Lebensmittel tierischer Herkunft, aber auch für Betriebe, die zusammengesetzte Lebensmittel oder im Einzelfall auch pflanzliche Lebensmittel in Verkehr bringen, denn sie haben aufgrund ihrer fundierten mikrobiologischen Ausbildung die dafür erforderlichen Kenntnisse. Vorrangig betrifft dies Schlachtbetriebe und Metzgereien, Zerlegebetriebe und Dönerproduzenten, aber auch Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, in denen oft empfindliche Personenkreise wie Kleinkinder oder Senioren verköstigt werden. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit dem ebenfalls zum Veterinäramt gehörenden Forum Ernährung statt.