Kurzfristige Bedarfsabfrage zur Strom- und Wasserstoffinfrastruktur

Blaue Symbolgrafik
Unternehmen sollen ihren Wasserstoffbedarf eilig melden. Bild: akitada31 / Pixabay

Bedarf soll bis zu diesem Freitag gemeldet werden.

Energieministerin Thekla Walker ruft die Unternehmen im Land auf, sich an der bundesweiten Bedarfsabfrage zur künftigen Strom- und Wasserstoffinfrastruktur zu beteiligen. Die Ergebnisse sind grundlegend für die Planung der Energienetze auch im Land.

Noch bis zu diesem Freitag, 22. März 2024, führen die Fernleitungsnetzbetreiber (Gas und Wasserstoff) und die Übertragungsnetzbetreiber (Strom) eine gemeinsame Abfrage über die zukünftigen Bedarfe durch. Die Ergebnisse sind Grundlage für die integrierte Netzplanung und damit für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft. „Ich appelliere an alle Unternehmen, Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, sich an der Abfrage zu beteiligen. Nur dann können die Bedarfe für Strom und Wasserstoff in die Planungen für den Netzausbau und -umbau im Land einfließen“, so Energieministerin Thekla Walker.

Anhand der ersten gemeinsamen Abfrage von Infrastrukturbedarfen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber werden Szenarien für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff entwickelt. Die Abfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Erzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), Einspeisung, Speicherung und Verwendung von Wasserstoff einzuholen. Zudem sollen Erkenntnisse zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer und von Gasverteilernetzbetreibern erfasst werden. Die Unternehmen sind aufgerufen, ihre Bedarfe bis zum 22. März 2024 auf der gemeinsamen Abfrageplattform zu melden.

Unter der Schirmherrschaft des Energieministeriums wurde 2023 in einer konzertierten Aktion eine landesweite Bedarfserhebung „Wasserstoff für Baden-Württemberg“ durchgeführt. Diese Erhebung hat wichtige Ergebnisse gebracht, die aus methodischen Gründen jedoch nicht in die laufende bundesweite Abfrage einfließen können. Deshalb ist es entscheidend, dass die Unternehmen im Land ihre Bedarfe bis zum 22. März 2024 im Rahmen der laufenden Abfrage melden.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Anja Brandt
Stabstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2497
a.brandt@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 20. März 2024)