„Spitze auf dem Land“: Jetzt noch bewerben!

Landschaftsaufnahme mit Hügeln in Braun (leerer Acker), Grün (Feld und Wald) und Gelb (Rapsfeld), darüber ein blauer Himmel mit weißen Wolken
Ausblick auf den Kraichgau. Bild: Rhein-Neckar-Kreis

Förderung für Innovation im Ländlichen Raum: Bewerbungsfrist für „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ läuft noch bis Ende Februar.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat das Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" ins Leben gerufen, um kleine, kreative Unternehmen im ländlichen Raum zu unterstützen. Angesichts aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen setzt das Ministerium auf gezielte Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmen im Ländlichen Raum. Die Bewerbungsfrist für die bevorstehende Auswahlrunde läuft noch bis zum 28. Februar 2024.

Minister Peter Hauk betonte die Bedeutung der Förderung für die wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz. Das Programm legt einen klaren Fokus auf nachhaltige Entwicklung und zielt darauf ab, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum langfristig zu sichern. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen, die als Innovatoren einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs leisten können.

Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Innovative Ideen, insbesondere im Bereich Bioökonomie und Klimaschutz, sollen gefördert werden. Die Bewerbungen können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen betonte Minister Hauk die Notwendigkeit gezielter Unterstützung und strategischer Investitionen, um Arbeitsplätze zu sichern und die ländliche Entwicklung voranzutreiben. "Unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum sind das Rückgrat unserer Wirtschaft", unterstrich Hauk.

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Kontakt

Barbara Schäuble
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 23. Januar 2024)