Förderprogramm Innovationsgutscheine wird fortgeführt

robotergesteuerte Produktion
Innovationen, die sich lohnen: Mit Gutscheinen unterstützt das Wirtschaftsministerium KMU. Bild: testalize.me

KMU können seit Anfang Dezember wieder Anträge auf Unterstützung stellen.

Gute Nachrichten für Unternehmen, die in die Zukunft investieren wollen: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus führt das Förderprogramm Innovationsgutscheine für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fort - damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin „THE Innovation LÄND“ bleibt, so das Ministerium in einer Mitteilung.

Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen gestellt werden. Damit werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben.

Mit der operativen Durchführung des Programms hat das Ministerium für Wirtschaft,  Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. „Der Innovationsgutschein wird Unternehmen wie in der Vergangenheit auch als Zuschuss ausbezahlt. Die Förderung deckt maximal 50 Prozent der Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden“, sagte die Vorsitzende des L-Bank-Vorstands Edith Weymayr zu den Programmkonditionen.

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien. Das bisherige Förderspektrum ist dabei erhalten geblieben:

  • Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen so-wie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Weitere Informationen

Kontakt

Julia Sliwinski
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2167
j.sliwinski@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 18. Dezember 2023)