Veterinärkontrollrecht

Das Referat für Veterinärkontrollrecht steht Privatpersonen und Firmen als Ansprechpartner rund um Fragen im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen/Handelsverkehr sowie dem Export von Tieren und Waren zur Verfügung.

Dieses beinhaltet auch die Abwicklung des Reiseverkehrs mit Heimtieren. Soweit es sich um den Reiseverkehr innerhalb der EU handelt, sind in Baden-Württemberg die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte zuständig.

Anders liegt der Fall bei Reisen in sogenannte Drittländer. Hier wird i.d.R. ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Dazu werden Sie gebeten zu unseren Sprechzeiten (Di., Do. und Fr. in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr) mit Ihrem Tier und einem gültigen Impfausweis (EU-Heimtierpass) vorstellig zu werden.

Sie werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Botschaft bzw. dem Konsulat Ihres Reiselandes in Verbindung zu setzten, um die aktuellen Bestimmungen zu erfragen und ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten. Je nach Reiseland sind umfangreiche Bestimmungen einzuhalten, die auf Grund der im Vorfeld durchzuführenden Untersuchungen Ihres Tieres eine langfristige Planung der Reise notwendig machen können (z.B. Australien, Neuseeland sowie einige afrikanische Länder).

Für die Rückreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre/n niedergelassene/n Tierärztin/Tierarzt.

Die speziellen Bestimmungen der Verordnung (EG) 576/2013 und Verordnung (EG) 577/2013, die im Reiseverkehr mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union aber auch bei Reisen ins außereuropäische Ausland zu beachten sind, entnehmen Sie bitte den u.a. Links.

Weitere Informationen:

Merkblatt über Reiseverkehr mit Heimtieren aus Drittländern (MLR)