Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
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Wir ziehen um!
Aufgrund unseres Umzugs in die Haberstr. 3, 69126 Heidelberg, sind wir vom 13.05. bis voraussichtlich 15.05.2025 nur eingeschränkt erreichbar.
Unser Sekretariat erreichen Sie auch in dieser Zeit unter Telefonnummer: 06221/522-1566und per E-Mail: juhis@rhein-neckar-kreis.de.
Ab dem 16.05.2025 finden Sie uns im Haus des Jugendrechts, Heidelberg, Haberstraße 3 (Rohrbach Süd) im Erdgeschoss.
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Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
- Betreuung von Heranwachsenden, Jugendlichen und deren Familien während des gesamten Strafverfahrens
- Information über dessen Verlauf, die Bedeutung und die möglichen Folgen einer Straftat
- Beratung von Familien über Angebote und Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten und Probleme
- Führen von erzieherischen Gesprächen mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung
- Begleitung zur Hauptverhandlung; dort werden die sozialen und pädagogischen Gesichtspunkte zur Sprache gebracht und so das Gericht unterstützt, eine angemessene Entscheidung zu treffen
- Durchführung und Ausgestaltung von erzieherischen Maßnahmen wie bspw.:
- Soziale Trainingskurse
- Betreuungsweisungen
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Arbeitsauflagen
- Pädagogisch begleitete Arbeitsweisungen, etc.
- Leseweisung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Anti-Aggressivitäts-Training, etc.
- Soziale Trainingskurse