FAQs Bundestagswahl 2025

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025.

Wann wird gewählt?

Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale grundsätzlich von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die 630 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages auf eine Amtszeit von vier Jahren. 

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stimmzettel bei den Bundestagswahlen sehen in jedem Wahlkreis anders aus. Das liegt daran, dass mit der Erststimme in jedem Wahlkreis andere Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden können. Außerdem treten einige kleinere Parteien nicht in allen Bundesländern an.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigte sind Deutsche, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie wird gewählt?

Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:

  1. Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl). Seit der Abschaffung der Überhangsmandate im Zuge der Wahlrechtsreform 2024 müssen Direktmandate allerdings durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein.
  2. Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Wo wird gewählt?

Die Wahl findet in den bundesweit eingerichteten Wahllokalen innerhalb der 299 Wahlkreise statt. Die Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sind drei verschiedenen Wahlkreisen zugeordnet: 274 Heidelberg, 277 Rhein-Neckar und 278 Bruchsal-Schwetzingen. Eine Briefwahl ist durch Beantragung bei der Gemeinde ebenfalls möglich.

Welche Aufgaben übernimmt das Landratsamt bei der Wahl?

Die Kernaufgabe stellt die Durchführung des Wahlvorschlagsverfahrens dar. Nach Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen durch Parteien und Einzelbewerber wird im Landratsamt durch eingehende Prüfung über die Zulassung entschieden.

Zudem fungiert der im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ansässige Kreiswahlleiter Stefan Hildebrandt als Übermittler zwischen Gemeinde, Landeswahlleiter und weiterführend dem Bundeswahlleiter. Seine Aufgabe ist die Prüfung und Zusammenführung der Ergebnisse der einzelnen Gemeinden innerhalb des Wahlkreises 277 Rhein-Neckar. 

Grafik zur Ergebnisermittlung

Wann werden die Ergebnisse bekannt gegeben?

Das amtliche Endergebnis im Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt und bekanntgegeben. Auf Bundes- und Landesebene wird dies durch die jeweilige Bundes- bzw. Landeswahlleitung abgewickelt. Erfahrungsgemäß ist mit dem amtlichen Ergebnis etwa zwei Wochen nach der Wahl zu rechnen. Bereits am Wahlabend werden die (vorläufigen) Bundestagswahl-Ergebnisse aus dem Wahlkreis 277 Rhein-Neckar auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/btwahl veröffentlicht.  

Endgültig festgestellt wird das Ergebnis im Rahmen der öffentlichen Kreiswahlausschusssitzung am 27. Februar um 11:00 Uhr im Landratsamt in Heidelberg.

Wichtig:
Die Feststellung der namentlich Gewählten erfolgt erst mit Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses durch die Bundeswahlleiterin. Anders als bei früheren Bundestagswahlen können aufgrund des neuen Bundeswahlrechts und der sogenannten Zweitstimmendeckung auch die in den Wahlkreisen direkt gewählten Personen von Parteien erst mit dem vorläufigen Ergebnis festgestellt werden.

Die vorläufig als gewählt ermittelten Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Internetseite www.bundeswahlleiterin.de bekannt gegeben.