Digitale Antragstellung in baurechtlichen Verfahren
Beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist seit dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich.
Bauanträge dürfen an das Landratsamt nur über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa-BW) eingereicht werden. Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein.
Nicht zulässig ist eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach des Landratsamtes oder an einen Mitarbeiter des Landratsamtes oder eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder eine Übermittlung auf einem Datenträger (z.B. Stick oder Disc). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht bzw. vernichtet.
Tutorial-Video
Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
Online-Antragstellung
Alles rund um Ihre digitale Antragstellung
Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.