Digitale Antragstellung in baurechtlichen Verfahren

Beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist seit dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich.

Bauanträge dürfen an das Landratsamt nur über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa-BW) eingereicht werden. Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein. 

Nicht zulässig ist eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach des Landratsamtes oder an einen Mitarbeiter des Landratsamtes oder eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder eine Übermittlung auf einem Datenträger (z.B. Stick oder Disc). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht bzw. vernichtet.

Tutorial-Video

Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Online-Antragstellung

Alles rund um Ihre digitale Antragstellung

Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.

Anmeldung als Privatperson

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Anmeldung als Unternehmen

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Hilfestellung für Bauherren und Planverfasser

Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.

Welche baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind digital möglich?

Über das Virtuelle Bauamt sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen digital möglich:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO 
  • Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO 
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen 
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre 
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Baubeginnsanzeige
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Kontakt

Amtsleiter: Axel Brandenburger

Baurechtsamt
Kurpfalzring 106
69123 Heidelberg

OpenStreetMap
Fahrplanauskunft

E-Mail: baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon 06221 522-2111
Fax 06221 522-91456

Untere Denkmalschutzbehörde:
E-Mail: denkmalschutzbehoerde@rhein-neckar-kreis.de
Telefon 06221 522-1295

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich