Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz ist Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen des Immissionsschutzes, des Abfallrechts, des technischen und des sozialen Arbeitsschutzes.
Als Untere Immissionsschutzbehörde führen wir immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren durch. Ebenso überwachen wir immissionsschutzrechtlich genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürfte Anlagen. Dies umfasst sowohl komplexe Produktionsanlagen wie auch kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe oder regelmäßig von Schornsteinfegern zu überprüfende Feuerungsanlagen. Einen aktuellen Aufgabenschwerpunkt stellt die Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Anträgen im Bereich Windenergie dar. Hierfür wurde eigens die Fachgruppe Windenergie gegründet.
Als Untere Abfallrechtsbehörde kümmern wir uns sowohl um die Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Vorschriften in den Betrieben der Abfallwirtschaft als auch um die Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. In Fragen zum Thema Abfall, wie z.B. bei der Ahndung und Entsorgung Illegal abgelagerter Abfälle, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Für alle in der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Neckar-Kreises geregelten Dinge ist die AVR Kommunal AöR, die Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises, als öffentlich-rechtlicher Entsorger Ihr richtiger Ansprechpartner.
Im technischen Arbeitsschutz kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Einrichtung von Arbeitsstätten, um die Geräte- und Maschinensicherheit sowie um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Ein wichtiges Themenfeld ist die Sicherheit auf Baustellen.
Der soziale Arbeitsschutz umfasst die Arbeitsbedingungen für jugendliche und erwachsene Arbeitnehmer, wie z.B. die Arbeitszeit oder Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche.
Eine weitere gesonderte Fachgruppe befasst sich mit dem Fahrpersonalrecht und den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Kontrolliert wird, wie lange Fahrer mit Kleintransportern, Lastkraftwagen oder Omnibussen unterwegs sind und ob sie ausreichende Fahrtunterbrechungen, Tages- und Wochenruhezeiten einlegen. Zu der Aufgabe der Fachgruppe gehört sowohl die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, welche im Rahmen von Kontrollen auf der Straße durch die Polizei oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität festgestellt und angezeigt werden, als auch die Durchführung von Betriebsprüfungen im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises.

 
		
