Start Landkreis Teilnahmebedingungen "Sommer im Kreis"

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb "Sommer im Kreis"

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Büro des Landrats, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, 69115 Heidelberg.

Gewinn

Es werden 3 Bilder prämiert:

  1. Preis: Ein WIR. DER KREIS. Liegestuhl
  2. Preis: Ein großes WIR. DER KREIS. Paket, bestehend aus einem Hoodie, einem T-Shirt, einer Frisbee und weiteren Überraschungen  
  3. Preis: Ein kleines WIR. DER KREIS. Paket, bestehend aus einem T-Shirt, einer Frisbee und weiteren Überraschungen  

Die Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Teilnahme

Der Fotowettbewerb "Sommer im Kreis" lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner oder Gäste des Rhein-Neckar-Kreises herzlich dazu ein, ihre sommerlichen Momente festzuhalten und einzureichen. Die Teilnehmenden werden aufgefordert, einen der fünf Landschaftsfotorahmen im Rhein-Neckar-Kreis zu besuchen und dort ein sommerliches Foto von sich mit dem Rahmen zu machen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – ob mit Sonnenbrille, Strohhut oder Eis. Die Rahmen sind in den unterschiedlichen Naturräumen des Landkreises platziert und bieten vielfältige Kulissen für kreative Aufnahmen. Die Standorte der Rahmen sind hier zu finden: Landschaftsfotorahmen - Rhein-Neckar-Kreis Die kreativsten 3 Motive werden ausgewählt und prämiert. 

Jede Person darf maximal 1 Foto einreichen. Zu jedem Foto muss eine kurze Bildbeschreibung beigefügt werden.

Die Fotos müssen innerhalb der genannten Frist per Online-Formular auf www.rhein-neckar-kreis.de/fotowettbewerb eingereicht werden. Vor dem Datei-Upload müssen die Pflichtangaben des Formulars vollständig ausgefüllt und die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert werden. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.

Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.

Die Teilnahme kann ausschließlich online erfolgen. Anderweitig eingesandte Fotos sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

Ein Anspruch auf die Veröffentlichung des eingereichten Fotos besteht nicht.

Zeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 22.07.2024 und endet am 06.09.2024.

Gewinn-Ermittlung

Unter allen erhaltenen Fotos, die bis zum 02.09.2024 eingesendet worden sind, werden die drei Gewinner bzw. Gewinnerinnen mittels einer Jury des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises ermittelt.

Die Auswahl erfolgt bis spätestens zum 11. Oktober 2024.

Gewinn-Benachrichtigung

Die Gewinner bzw. Gewinnerinnen werden per E-Mail benachrichtigt und müssen die Annahme des Gewinns bestätigen.

Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von drei Werktagen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern oder Teilnehmerinnen zu verleihen

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt auf dem Postweg.

Urheberrecht

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte hat, das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Es besteht keine Prüfungspflicht des Rhein-Neckar-Kreises für die ihm eingesandten Inhalte.

Bei der Abbildung von Einzelpersonen ist deren Einverständniserklärung bzw. die des gesetzlichen Vertreters notwendig; es wird ausdrücklich auf §§ 22, 23 und 33 KunstUrhG verwiesen.

Eine Einverständniserklärung der fotografierten Person(en) ist hingegen nicht notwendig, wenn die Person(en) nur Beiwerk einer Landschafts- oder sonstigen Aufnahme sind und solche nicht identifizierbar sind oder auf dem Foto Personen des öffentlichen Interesses bei einer öffentlichen Veranstaltung/Auftritt zu sehen sind.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung Ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Veranstalter des Fotowettbewerbs von allen Ansprüchen frei.

Rechteeinräumung

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin räumt dem Rhein-Neckar-Kreis die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern ein.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt zu, dass die eingereichten Fotos unentgeltlich für die Erstellung von Werbemitteln, für die Berichterstattung in allen Medien (Print, Online, Social-Media-Portale) und für die Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis (z. B. Anzeigenwerbung, Plakate, Postkarten) verwendet werden dürfen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich bei der Veröffentlichung der von ihm/ihr einsendeten Fotos mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens in Print und Online einverstanden.

Datenschutz

Im Rahmen des Fotowettbewerbs werden personenbezogene Daten der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen erhoben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postanschrift).

Die E-Mail-Adresse und Postanschrift werden ausschließlich für die Durchführung der Preisverleihung gespeichert und verwendet und nach dem Ende des Gewinnspiels gelöscht.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich bei der Veröffentlichung der von ihm/ihr einsendeten Fotos mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens in Print und Online einverstanden.

Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen haben jederzeit die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.

Wünscht ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin die Löschung dieser Daten, ist eine weitere Teilnahme an dem laufenden Gewinnspiel nicht mehr möglich.

Verhaltensregeln

Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Aufnahmen mit gewaltverherrlichenden, rassistischen und gesetzeswidrigen Inhalten ebenso wie Fotos, die anstößig, beleidigend, pornografisch und/oder als sonst verwerflich anzusehen sind.

Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Teilnehmer mit fehlenden oder falschen Personenangaben.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat das Recht, Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

Der Rhein-Neckar-Kreis behält sich vor, bei einer großen Anzahl an Einsendungen eine Vorauswahl zu treffen.

Der Rhein-Neckar-Kreis kann hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen löschen.

Beendigungsmöglichkeiten

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig laufen kann, beispielsweise bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, die die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.

Verantwortlicher

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Büro des Landrats - zu richten.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haftungsausschluss

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis haftet nur für Schäden, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Gewinnspiels verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Gewinnspiels notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.