Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Aufnahmen mit gewaltverherrlichenden, rassistischen und gesetzeswidrigen Inhalten ebenso wie Fotos, die anstößig, beleidigend, pornografisch und/oder als sonst verwerflich anzusehen sind.
Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Teilnehmer mit fehlenden oder falschen Personenangaben.
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat das Recht, Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
Der Rhein-Neckar-Kreis behält sich vor, bei einer großen Anzahl an Einsendungen eine Vorauswahl zu treffen.
Der Rhein-Neckar-Kreis kann hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen löschen.