Startschuss für den Radschnellweg Heidelberg-Walldorf/Wiesloch

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25.07.2022

Landrat und Regierungspräsidentin beim Unterzeichnen der Vereinbarung.
Landrat Stefan Dallinger und Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder unterzeichneten eine Kooperations- und Planungsvereinbarung.

Am 25. Juli 2022 haben für das Land Baden-Württemberg Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und für den Rhein-Neckar-Kreis Landrat Stefan Dallinger eine Kooperations- und Planungsvereinbarung für den Radschnellweg Heidelberg – Walldorf/Wiesloch unterzeichnet.

In der Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Stadt Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Land geschlossen wurde, ist die Zusammenarbeit zwischen allen Baulastträgern während der Phase der Vorplanung bis zur Festlegung des Trassenverlaufs geregelt. Die Planungsvereinbarung, die nur zwischen dem Land und dem Rhein-Neckar-Kreis unterzeichnet wurde, enthält die detaillierten Regelungen zu Zuständigkeiten und Finanzierung der anstehenden Planung im Abschnitt der Ortsdurchfahrtsgrenze Heidelberg und Wiesloch/Walldorf.

16,7 Kilometer langes Projekt

Mit der Unterzeichnung der beiden Vereinbarungen wird der Startschuss für das rund 16,7 Kilometer lange Projekt gegeben. Eine Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Heidelberg – Bruchsal hatte für den Teilabschnitt zwischen Heidelberg und Walldorf ein hohes Potenzial ergeben, sodass dieser Abschnitt nun realisiert werden soll. Aus terminlichen Gründen konnte die Stadt Heidelberg heute nicht dabei sein und wird die Kooperationsvereinbarung im Anschluss unterzeichnen.

Der Radschnellweg wird voraussichtlich zwischen dem Bahnhof Wiesloch/Walldorf und der Ortsdurchfahrtsgrenze Heidelberg verlaufen. In Heidelberg soll zukünftig auch ein Anschluss an den Radschnellweg nach Mannheim hergestellt werden.

Baulastträger sind im Abschnitt Heidelberg – Leimen das Land und im Abschnitt Leimen – Walldorf/Wiesloch der Rhein-Neckar-Kreis. Innerhalb von Heidelberg ist nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg die Stadt Heidelberg für Planung und Bau des Anschlusses an den Radschnellweg zuständig.

Rhein-Neckar-Kreis übernimmt federführend die Planung

Der Rhein-Neckar-Kreis wird die Planung des Radschnellwegs zwischen der Ortsdurchfahrtsgrenze der Stadt Heidelberg und dem Bahnhof Wiesloch/Walldorf federführend übernehmen. Einen Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Radschnellwegs fasste der Kreistag im November 2021. Zudem hatte der Rhein-Neckar-Kreis bereits am 3. Februar 2022 mit den beteiligten kreiszugehörigen Städten und Gemeinden eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder: "Ich freue mich, dass wir heute den Grundstein für diese wichtige Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme gelegt haben. Auch für den Mobilitätspakt Walldorf/Wiesloch ist dieses Projekt von großer Bedeutung und ich bin zuversichtlich, dass der Radschnellweg nach der Realisierung ein großer Anreiz zum Umstieg auf das Fahrrad sein wird. Mein besonderer Dank gilt dem Rhein-Neckar-Kreis, der die Vorplanung für den Abschnitt zwischen Heidelberg und dem Bahnhof Walldorf/Wiesloch federführend übernehmen wird."

Landrat Stefan Dallinger: „Gerade der wirtschaftsstarke Raum Walldorf/Wiesloch ist durch hohe Pendlerströme enorm belastet. Im Mobilitätspakt Walldorf-Wiesloch ziehen bereits alle Kräfte an einem Strang, um eine vernetzte und klimaneutrale Mobilität zu schaffen. Einen wichtigen Stellenwert nimmt dabei neben ÖPNV der Radverkehr ein. Ich freue mich deshalb besonders, dass wir nun gemeinsam mit den beteiligten Städten und Gemeinden mit dem Radschnellweg zwischen Heidelberg und Walldorf-Wiesloch ein weiteres, zukunftsfähiges Mobilitätsangebot für die dort lebenden und arbeitenden Menschen schaffen können.“

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Der künftige Radschnellweg nach Walldorf/Wiesloch ist für die Stadt Heidelberg ein wichtiger Baustein im Rahmen der Mobilitätswende. Innerstädtisch bewegen sich bereits 40 Prozent der Heidelbergerinnen und Heidelberger hauptsächlich mit dem Fahrrad fort. Um noch mehr motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zu verlagern, brauchen wir komfortable, sichere und schnelle Radverbindungen in die Umlandgemeinden. Daher freue ich mich sehr über die Kooperationsvereinbarung.“

In den ersten Planungsphasen wird nun im Rahmen einer Variantenuntersuchung der zukünftige Trassenverlauf erarbeitet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll frühzeitig stattfinden. Dazu wird zu gegebener Zeit gesondert informiert werden.

Warum benötigen wir Radschnellwege?

Baden-Württemberg soll zum Rad-Pendlerland werden. Durch möglichst direkte, schnelle und sichere Verbindungen soll das Fahrrad auch auf längeren Strecken eine attraktive Alternative zu anderen Verkehrsmitteln werden. Deutlich mehr Menschen als bisher sollen zukünftig Anreiz und Gelegenheit haben, Wege zur Arbeit, zur Ausbildung oder in der Freizeit klimaschonend, umweltbewusst, gesund sowie zeit- und kostensparend mit dem Rad zurückzulegen. Damit dies Realität wird, werden Radschnellwege als neue Elemente der Radverkehrsinfrastruktur benötigt. Der Ausbau von Radschnellwegen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität. Bis 2030 sollen in Baden-Württemberg mindestens 20 Radschnellwege realisiert werden, die Städte miteinander oder mit ihrem Umfeld verbinden.

Was ist ein Radschnellweg?

Radschnellwege sind extrabreite, direkte und möglichst kreuzungsfreie Wege, auf denen Radfahrerinnen und Radfahrer jeden Alters im eigenen Tempo direkt und sicher zum Ziel kommen. Eine klare Kennzeichnung und gute Beleuchtung der Fahrspuren erhöhen die Sicherheit und durch die Breite der Wege ist es möglich, problemlos nebeneinander zu fahren oder zu überholen. Obwohl man nicht unbedingt schneller fährt als auf herkömmlichen Radwegen, verkürzt sich die Fahrtzeit aufgrund der wenigen Stopps erheblich. Dadurch wird das Radfahren auch auf längeren Strecken attraktiv.

Was zeichnet einen Radschnellweg aus?

  • Gesamtstrecke mindestens fünf Kilometer
  • Potenzial von mindestens 2.000 Fahrradfahrten täglich
  • Breite mindestens zwischen drei Metern (Richtungsverkehr) und vier Metern (Zweirichtungsverkehr)
  • In der Regel von anderen Verkehrsmitteln getrennt
  • Routen möglichst kreuzungsfrei oder mit minimalen Wartezeiten an Kreuzungen
  • Hohe Belagsqualität und eine möglichst geringe Steigung

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