Europäischer Sozialfonds: Projektanträge können eingereicht werden

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Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallen in der Förderperiode 2021 bis 2027 jährlich 522.510 Euro.

Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis zu übernehmen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Die Strategie des ESF Plus in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 bis 2027 orientiert sich neben den inhaltlichen Empfehlungen der ESF Plus-Verordnung bzw. der Dach-Verordnung maßgeblich an den länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für Deutschland 2019.

"Ein sozialeres Europa"

Die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland 2019 enthalten unter anderem die Aufforderung, die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau benachteiligter Gruppen zu verbessern. Der Länderbericht der Europäischen Kommission 2019 formuliert darüber hinaus für das politische Ziel „Ein sozialeres Europa“ Leitlinien, wonach für Deutschland Investitionsbedarfe mit Priorität in den folgenden Bereichen bestehen:

  • Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Verbesserung der Qualität, Gerechtigkeit, Wirksamkeit und Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Bereich der Förderung des lebenslangen Lernens, vor allem flexible Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • Erleichterung beruflicher Übergänge, Förderung der beruflichen Mobilität, Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.

Förderung von jungen Langzeitarbeitslosen

Besonderer Förderbedarf auf regionaler Ebene besteht demnach weiterhin für besonders arbeitsmarktferne junge Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen und für Schülerinnen und Schüler, die von Schulabbruch bedroht sind. Auch künftig soll die regionale Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg dazu beitragen, spezifische regionale Kontextbedingungen aufzugreifen und eine an den regionalen Bedarfslagen ausgerichtete Förderung zu ermöglichen. Die Förderung soll sich dabei weiterhin auch an benachteiligte Zielgruppen außerhalb des sozialgesetzlichen Leistungsbezugs richten, dabei insbesondere an Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen.

Geförderte Projekte sollen vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen ansprechen, bei denen eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Besonderen Belastungen aus Lebensbrüchen, Gewalterfahrungen, Migrations- und Fluchtbiographien, aber auch aus Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundenen psychosozialen Belastungsfolgen ist bei diesen Zielgruppen besonders Rechnung zu tragen. Sowohl in zentral als auch in regional geförderten Projekten sollen dabei im Sinne des Empowerment-Ansatzes vorhandene Fähigkeiten, Qualifikationen und individuelle Stärken herausgearbeitet und gefördert werden und damit Beiträge zur Vorbereitung auf die aktive Teilhabe der Zielgruppen am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben geleistet werden.

Es besteht u. a. eine große bildungspolitische Herausforderung darin, die Zahl der Schulabgänge ohne anerkanntem Abschluss, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, weiter zu reduzieren (vgl. Sozioökonomische Analyse und SWOT-Analyse für Baden-Württemberg). Ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Jugendsozialarbeit und im Einklang mit den Zielen des „Masterplan Jugend Baden-Württemberg“ soll die Förderung dazu beitragen, allen Jugendlichen eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neben Schülerinnen und Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, soll die Förderung weiter übergreifend auch ausbildungsferne junge Menschen in den Fokus nehmen, die von Regelsystemen nicht erreicht werden.

Regionaler ESF-Arbeitskreis Beschäftigung

Der regionale ESF-Arbeitskreis Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis hat in seiner Sitzung am 9. April 2024 hierfür die Grundlagen festgelegt. Diese können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter http://www.rhein-neckar-kreis.de/esf abgerufen werden.

Die wichtigsten Zielgruppen für die regionale Förderung im Rhein-Neckar-Kreis sind benachteiligte, entkoppelte junge Menschen sowie Alleinerziehende/Erziehende bzw. junge Menschen im Bezug öffentlicher Leistungen.

Insbesondere Projekte die den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern und die Berufsorientierung unterstützen, können schwerpunktmäßig gefördert werden. Außerdem ist durch die Projektträger der Aspekt der Kinderbetreuung für Alleinerziehende/Erziehende zu erläutern. Projekte, die durch die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung oder die Organisation von Kinderbetreuung während der Kurszeiten auch (allein-)erziehenden Personen die Teilnahme ermöglichen, werden vorrangig berücksichtigt. Auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie auf eine ökologische Nachhaltigkeit ist bei allen Projekten besonderes Augenmerk zu legen. Durch die in der Gesellschaft und Arbeitswelt zunehmende Digitalisierung soll in den Konzeptionen das Thema Medienkompetenz berücksichtigt werden.

Träger können Fördermittel beantragen

Träger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 ein Projekt zu diesen Zielen durchführen möchten, können dafür bis zum 31. Mai 2024 (Abgabeschluss) bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Fördermittel ausschließlich über das webbasierte Antragsverfahren ELAN beantragen. Antragsvordrucke und weitere Informationen können Sie hier abrufen:

Im Aufruf vom 10. April 2024 des regionalen ESF-Arbeitskreises Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis zum ESF Plus in Baden-Württemberg Förderperiode 2021 bis 2027 „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ ist, neben den Zielen, den Zielgruppen und den Querschnittszielen des operationellen Programms 2021 bis 2027 auch die Vorgehensweise beschrieben.

Nach Registrierung der Anträge werden diese an den ESF-Arbeitskreis Beschäftigung zurückgegeben. Unter Berücksichtigung der Relevanz und Zielerreichung des Aufrufes vom 10. April 2024 des regionalen ESF-Arbeitskreises Beschäftigung im Rhein-Neckar-Kreis werden sie von den Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises bewertet und nach geheimer Abstimmung zur abschließenden Förderentscheidung an die L-Bank weitergeleitet.

Bei der Bewertung der Projektanträge wird berücksichtigt, dass möglichst in allen Regionen des Rhein-Neckar-Kreises entsprechende Förderangebote genutzt werden können.

Ansprechperson im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist Andreas Luick, Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung, E-Mail: a.luick@rhein-neckar-kreis.de.

Weitere Informationen: