Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche in Walldorf Süd gilt wieder ab 1. April

Haubenlerche sitzt im Gras.
Bildnachweis: Lisa Freitag

Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 14. Mai 2022 auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. April 2024 wieder gültig ist.

Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf vom 1. April 2024 bis einschließlich 31. August 2024 durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung sowie die detaillierte Beschreibung des Gefahren- und Geltungsbereichs sind auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Es kommt auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an

Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ – vom Aussterben/Erlöschen bedroht – eingestuft. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und hier auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim. Für alle lokalen Populationen besteht ein sehr hohes Aussterberisiko. In Anbetracht der aktuellen Brutverbreitung und Bestandssituation befindet sich die Art nicht nur auf lokaler Ebene in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund der Seltenheit der Art und des schlechten Erhaltungszustandes im Land ist bereits bei Verlust eines Reviers oder eines Tieres von einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Unter anderem kommt es daher für den Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.

Durch die Entwicklung neuer Baugebiete in Lebensräumen der Haubenlerche ist die Stadt Walldorf verpflichtet, einen Ausgleich für diese seltene Art zu schaffen. Hierzu werden seit einigen Jahren verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert – auf der Grundlage intensiver Beobachtung zählen dazu insbesondere eine Flächenberuhigung, erforderlichenfalls bei Bruten auf Baustellen auch ein vorübergehender Baustopp, die Einzäunung der Neststandorte zur Aufzuchtzeit etc. Trotz dieser Maßnahmen kann bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden. So ist es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerche letztendlich nur sehr wenige Jungvögel überlebt haben.

Neben Freigängerkatzen liegt dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchsen und Mardern. Auch diesbezüglich wurden und werden verschiedene zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt – wie das Aufstellen von Lebendfallen, aber auch die Bejagung bzw. der Abschuss von Elstern und Füchsen. Die Freigängerkatzen sind also im Hinblick auf die Problematik der Haubenlerche einer von mehreren Faktoren. Innerhalb des Siedlungsbereichs sind Freigängerkatzen die häufigsten Raubsäuger. Sie stellen daher keinen unwesentlichen Faktor dar, weshalb letztendlich die Allgemeinverfügung erlassen wurde.

Zur Stützung des Bestandes werden abseits der Bebauung verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um dort Lebensräume und Bedingungen zu schaffen, die der Haubenlerche dienlich sind. Eine Besiedlung neuer Lebensräume erfolgt bei der Haubenlerche in der Regel durch Jungvögel. Auch aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Haubenlerchen an den bisherigen Brutplätzen erfolgreich Jungvögel aufziehen können.

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