Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises informiert im Rahmen dieser Veranstaltung über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Veranstaltungsort:
Kultur-Café Eppelheim
Schulstraße 2
Für Rückfragen steht die Betreuungsbehörde unter Betreuungsbehoerde@Rhein-Neckar-Kreis.de, Tel. 06221 522-1479 (Frau Scholl) zur Verfügung.