Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.
Anmeldungen senden Sie bitte an Betreuungsbehoerde@Rhein-Neckar-Kreis.de oder melden sich telefonisch bei Frau Scholl Tel. 06221 522-1479.
Veranstaltungsort:
Bürgersaal im Rathaus
Hauptstraße 60-62
68535 Edingen-Neckarhausen