Nutzung oberflächennaher Geothermie

Erdwärmenutzung im Rhein-Neckar-Kreis

Baden-Württemberg setzt im Interesse des Klimaschutzes und zur Schonung nicht erneuerbarer Energieträger auch auf die Nutzung geothermischer Energie. Zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie hat das Landes-Umweltministerium ein Informationsportal eingerichtet. Bereits die Temperaturniveaus in den oberen Erdschichten lassen sich mit den zur Verfügung stehenden Technologien zum Beheizen und Kühlen von Gebäuden aller Art nutzen. Neben geothermischen Brunnenanlagen, Erdwärmeflächen- oder -grabenkollektoren und Erdwärmekörben werden dazu überwiegend Erdwärmesonden (EWS) eingesetzt. Dabei handelt es sich bei kleineren Anlagen am häufigsten um U-förmige Kunststoffrohre, die in ein Bohrloch von ca. >40 m Tiefe eingebaut werden. In den EWS zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf die so genannte Wärmeträgerflüssigkeit, meist ein Gemisch von Wasser und Glykol, die dem Untergrund Wärme oder Kälte entzieht. Durch den Einsatz einer Wärmepumpe wird die so gewonnene Erdwärme auf die für Flächenheizsysteme benötigte Temperatur angehoben.

Um genutzte Grundwasservorkommen vor Beeinträchtigungen durch EWS zu schützen, ist ihre Herstellung und Nutzung in Wasser- und Quellenschutzgebieten mit besonderen Restriktionen belegt. Dabei gelten die Regelungen in der Rechtsverordnung des jeweiligen Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets. In den Zonen I, II und III / IIIA von Wasserschutzgebieten ist die Herstellung von EWS grundsätzlich verboten. In der Zone IIIB von Wasserschutzgebieten ist der Bau von EWS, bei Einsatz von reinem Wasser als Wärmeträgerflüssigkeit, in den meisten Fällen hydrogeologisch unbedenklich.

In einigen Gebieten ist die zulässige Tiefe von Bohrungen für EWS beschränkt. Dort wo es durch Zwischenschichten geschützte, hochwertige Grundwasservorkommen gibt, dürfen Bohrungen für Erdwärmesonden nicht in die Zwischenschicht eindringen oder diese durchteufen, um Beeinträchtigungen des tiefer liegenden Grundwasserstockwerks oder des Grundwasserstockwerkbaus allgemein auszuschließen. Weiterhin gibt es im Untergrund Formationen und Gesteine die aufgrund geo- oder bohrtechnischer Risiken nicht durchteuft werden dürfen.

Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden und -kollektoren (Geschlossene Systeme)

Jedes Vorhaben zur Erdwärmenutzung ist beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Wasserrechtsamt) anzuzeigen.

Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmesondenanlage benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ein entsprechender Antrag sollte vor Baubeginn, möglichst mit einer Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen gestellt werden. Zur Beantragung sollte das Antragsformular genutzt und die daran angehängte Checkliste vollständig berücksichtigt werden. Das Landratsamt hat bei der zulassungsrechtlichen Beurteilung mögliche Risiken einzuschätzen, abzuwägen sowie Beeinträchtigungen des Grundwassers und Schäden durch Georisiken abzuwenden. Weitere Hinweise zum Bau von EWS finden Sie im
Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden (Umweltministerium).

Qualifizierte Bohrunternehmen und Fachhandwerker können  unter anderem über die Handwerksfachverbände FV EIT BW (Elektro- und Informationstechnik), FV SHK BW (Sanitär-,  Heizungs- und Klimatechnik) oder über den BWP (Bundesverband Wärmepumpe) recherchiert werden. Der BWP bietet unter der Adresse www.waermepumpe.de/fachpartnersuche eine allgemeine Suchfunktion an.

Bohrungen zur Herstellung von EWS sind nach § 9 Abs. 1 Ziffer 3 GeolDG dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) im LGRB Anzeigeportal anzuzeigen.

Erdwärmekollektoren werden in geringer Tiefe knapp unterhalb der Frostgrenze verlegt und gewinnen nahezu ausschließlich die von der Sonne eingestrahlte Wärmeenergie. Sie werden aufgrund ihres großen Flächenbedarfs seltener eingesetzt. Kollektoren, die außerhalb von Wasserschutzgebieten, mindestens 1 Meter über dem höchsten Grundwasserstand liegen, haben i.d.R. keine Auswirkungen auf das Grundwasser. Ein wasserrechtliches Verfahren ist nicht erforderlich, wenn im Rahmen der Anzeige des Vorhabens ein ausreichender Abstand zum Grundwasser nachgewiesen wird. Die Errichtung von Erdwärmekollektoren in Wasserschutzgebieten erfordert ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren sowie weitere Rahmenbedingungen hinsichtlich des Grundwasserschutzes. So müssen neben dem ausreichenden Abstand zum Grundwasser auch Bodenschichten mit geringer Durchlässigkeit und entsprechendem Stoffrückhaltevermögen nachgewiesen oder ggf. hergestellt werden. Bei nicht wassergefährdenden Wärmeträgerflüssigkeiten kann ggf. auf den Nachweis einer grundwasserschützenden Boden- oder Dichtschicht verzichtet werden. Hinweise zum Bau von Erdwärmekollektoren finden Sie im
Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmekollektoren  (Umweltministerium).

Zur Vorplanung von Erdwärmenutzungen über Erdwärmesonden- oder Kollektorlösungen, z.B. im Hinblick auf die maximal zulässige Bohrtiefe oder potentiell vorhandene standortbezogene geologische Risiken, kann das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (LGRB) genutzt werden.

Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle (Offenes System)

Geothermische Brunnenanlagen können an geeigneten Standorten dafür genutzt werden, durch Förderung und Wiedereinleitung des Grundwassers dessen Wärmeenergie direkt zu verwenden. Die Ergiebigkeit und die Wasserqualität des Brunnens sollten im Vorfeld sorgfältig durch Pumpversuche und eine begleitende Beprobung und Analytik ermittelt werden. Der Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe stellt eine erlaubnispflichtige Grundwasserbenutzung dar, für die neben der Bohranzeige ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Wasserrechtsamt) zu stellen ist. Hinweise zum Bau von geothermischen Brunnenanlagen finden Sie im
Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen (Umweltministerium).

Informationen zu Fördermöglichkeiten bei der Nutzbarmachung oberflächennaher Geothermie sind direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beziehen.