Kommunales Abwasser

Luftbild einer kommunalen Kläranlage

Die Abwasserbeseitigung im Rhein-Neckar-Kreis hat einen hohen Stand erreicht. Von den ca. 539.000 Einwohnern sind gut 99 % an eine mechanisch-biologische Kläranlage angeschlossen. Davon gibt es im Kreisgebiet 19 Anlagen mit einem Gesamtleistungsvermögen von ca. 1 Million Einwohnerwerten (einschl. gewerblichem und industriellem Abwasser).

Alle kommunalen Kläranlagen werden jährlich einem Leistungsvergleich unterzogen. Maßgeblich für die Einstufung des Reinigungsgrades ist die Restbelastung mit Sauerstoff zehrenden Stoffen, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und mit Nährstoffen des in die Gewässer abgeleiteten Abwassers.

Die Ergebnisse der Abwasserreinigung haben sich in den letzten Jahren ständig verbessert und sind heute auf einem hohen Qualitätsstand.

Regenüberlaufbecken

Auch die sog. Regenwasserbehandlungsanlagen dienen dem Gewässerschutz. Diese Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanäle sorgen dafür, dass bei Regenwetter nicht zu viel Abwasser in unsere Gewässer ausgetragen wird. Sie stellen vor allem Speicherraum zur Verfügung, in dem das Abwasser gesammelt wird und nach dem Regen dosiert der Kläranlage zugeleitet werden kann.

Im Rhein-Neckar-Kreis sind bereits 93% des erforderlichen Beckenvolumens von ca. 240.000 Kubikmetern  erstellt.

Die Kläranlagen im Kreisgebiet leisten einen ganz entscheidenden Beitrag dazu, dass unsere Gewässer wieder sauberer sind und dies auch bleiben. Dank der gesteigerten Reinigungsleistung der Kläranlagen und des Ausbaues der Regen­wasserbehandlung hat sich die Gewässerqualität im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten Jahren weiter verbessert.

Das Wasserrechtsamt als untere Wasserbehörde ist unter anderem fachlich zuständig für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei kommunalen und privaten Kläranlagen ab 50 Einwohner und deren Beurteilung bei Zulassungsverfahren. Unter der Aufsicht des Wasserrechtsamtes werden diese Anlagen beprobt und dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des jeweiligen wasserrechtlichen Bescheids eingehalten werden.

Auch Entwürfe für öffentliche Kanalisationen sind hier vorzulegen, soweit eine Pflicht zur Genehmigung besteht oder das Benehmen dazu hergestellt werden muss.

Für Einleitungen in Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Wasser­rechts­amt zu beantragen.

Das Wasserrechtsamt als untere Wasserbehörde ist unter anderem fachlich zuständig für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei kommunalen und privaten Kläranlagen ab 50 Einwohner und deren Beurteilung bei Zulassungsverfahren. Unter der Aufsicht des Wasserrechtsamtes werden diese Anlagen beprobt und dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des jeweiligen wasserrechtlichen Bescheids eingehalten werden.

Auch Entwürfe für öffentliche Kanalisationen sind hier vorzulegen, soweit eine Pflicht zur Genehmigung besteht oder das Benehmen dazu hergestellt werden muss.

Für Einleitungen in Gewässer ist eine wasserrechtliche  Erlaubnis beim Wasser­rechts­amt zu beantragen.
Abwassersatzungen der Kommunen werden mit dem Wasserrechtsamt und dem Kommunalrechtsamt abgestimmt.

Ebenfalls zuständig ist das Wasserrechtsamt für die Erhebung der Abwasser­abgabe sowie für die Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Ver­wendung von Fördermitteln zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe.

Als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung achtet das Wasserrechtsamt auf eine umweltverträgliche Erschließung von Neubaugebieten. Bei der Nieder­schlags­wasserbeseitigung wird dabei zum Schutz unserer Gewässer auf möglichst fortschrittliche Verfahren Wert gelegt.

Beispiele für dezentrale Regenwasserbewirtschaftung

Dachbegrünung (oben links), Versickerungsmulde im Gewerbegebiet (unten links), Versickerungsmulde und Dachbegrünung (rechts)