Wasserversorgung

In unserer hoch technisierten Welt unterscheiden wir Wasser nach verschiedenen Vorkommen, Nutzungsarten und Qualitäten in

  • Oberflächenwasser
  • Grundwasser
  • Brauchwasser
  • Trinkwasser

Während sich Oberflächenwasser und Grundwasser im Naturkreislauf bewegen, befinden sich Brauch- und Trinkwasser in der Regel in künstlichen Anlagen, wie Behältern und Rohrleitungen.

Brauchwasser kann Wasser sein, das z.B. als Kühlwasser in der Industrie mehrfach genutzt wird, aber auch Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen ist Brauchwasser.

Als Trinkwasser wird das Wasser bezeichnet, das über das öffentliche Versorgungsnetz abgegeben wird. Trinkwasser unterliegt sehr strengen Qualitätsanforderungen, die durch die Gesundheitsverwaltung überwacht und in Zusammenwirken mit der Wasserbehörde umgesetzt werden.

Diese qualitativen Anforderungen sind international und national rechtlich festgeschrieben: National in erster Linie durch die "Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung – TrinkwV ). Neben den rechtlichen Bestimmungen gibt es eine Reihe von technischen Regeln, die Vorgaben für Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen machen. Ziel dieser Regelungen ist es, Wasser mit Trinkwasserqualität an die Verbraucher abzugeben.

Zahlen und Fakten:

Die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises sind zu 99,8 % an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. 

Rund 38 % des Wassers stammt aus örtlichen Vorkommen, ca. 52 % stammt aus überörtlichen Vorkommen, wird aber innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises gewonnen und 10 % kommt von außerhalb des Rhein-Neckar-Kreises, die Bodenseewasserversorgung eingeschlossen. Die Qualität der öffentlichen Versorgung entspricht allerorts den Maßgaben der Trinkwasserverordnung.

In der Rheinebene und im Kraichgau weist das Trinkwasser eine Härte der Stufe 3-4, im Odenwald eine Härte der Stufe 1 nach Waschmittelgesetz auf. Zur Wasseraufbereitung im Gebiet des Buntsandsteins werden Entsäuerungsanlagen, in der Rheinebene Anlagen zur Entfernung von Eisen und Mangan eingesetzt.

Aufgabe des Wasserrechtsamtes - laut Gesetz untere Wasserbehörde und technische Fachbehörde – ist es, die rechtlichen und technischen Vorgaben umzusetzen. Eine Genehmigungspflicht für Anlagen der öffentlichen und privaten Wasserversorgung, wie sie früher in § 43 WG enthalten war, besteht nach dem derzeit geltenden Recht nicht mehr. Der unteren Wasserbehörde obliegt daher in erster die rechtliche Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Die technische Fachbehörde im Wasserrechtsamt ist bei Fragen zur öffentlichen Wasserversorgung im Rahmen der beratenden Tätigkeit für Verbände, Gemeinden und selbstverständlich auch für Privatpersonen ansprechbar.