Leistungen
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.
Mehr dazu:
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 23.03.2009