Unwetter-Soforthilfen

Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.

Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.

Freigabevermerk

Stand: 17.03.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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