Amt für Landwirtschaft und Naturschutz
Beschreibung
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz erbringt als staatliche Untere Landwirtschafts- bzw. staatliche Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis für die Bürger, insbesondere für Landwirte sowie für andere Verwaltungen zahlreiche Leistungen:
Bereich Landwirtschaft
1. Agrarförderung:
Das Amt prüft und bewilligt Anträge auf EU-Ausgleichsleistungen sowie Fördermittel für einzelbetriebliche Investitionen in der Landwirtschaft. Es fördert Maßnahmen der Biotopvernetzung und schließt dazu sowie zu Gewässerrandstreifen Extensivierungsverträge ab. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist das Amt für Entscheidungen nach dem Grundstückverkehr- und Landpachtverkehrgesetz zuständig.
2. Acker- und Pflanzenbau:
Das Amt ist für die Umsetzung, Beratung und Kontrolle der Maßnahmen zum produktionsbezogenen Boden- und Wasserschutz sowie der Regelungen des Dünge- und Pflanzenschutzgesetzes und des Saatgutverkehrsrechtes zuständig.
3. Beratung und Weiterbildung:
Das Amt bietet Beratung zur Ausbildung in den Berufen Landwirt, ländliche und städtische Hauswirtschaft an. Es ist gem. Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz zuständig für Beratung und Weiterbildung zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der integrierten pflanzlichen Erzeugung sowie zu artgerechter Tierhaltung. Die Aufgaben Punkt 1-3 werden für den Rhein-Neckar-Kreis sowie für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg erfüllt. Die Beratung für Grünanlagen, Obst- und Gartenbau beschränkt sich auf den Rhein-Neckar-Kreis.
Bereich Naturschutz
Zu diesem Bereich gehören die Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten, Artenschutz, Biotopschutz und -kartierung, Landschaftspflege sowie der Vertragsnaturschutz nach der Landschaftspflegerichtlinie. Zum Arbeitsbereich zählen weiterhin Genehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen nach dem Naturschutzrecht.
Weitere Informationen zum Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis
Bereich Naturschutz und Landwirtschaft
Als Träger öffentlicher Belange der Landwirtschaft bzw. des Naturschutzes erfolgt für die jeweilige fachliche Zuständigkeit die Erarbeitung und Abgabe von Stellungnahmen zu Landes-, Raum-, Fach- und Bauleitplanungen sowie zu Bauvorhaben im Außenbereich. Weiterhin zur Ausweisung von Schutzgebieten, Flurneuordnungen, zum Immissionsschutz, zu Abgrabungen, Aufschüttungen, Ton- und Kiesgruben, zu Aufforstungen sowie zur Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Der Zuständigkeitsbereich des Amtes für Landwirtschaft und Naturschutz für diese Bereiche umfasst das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises.