Der EU-Führerschein
Alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre beantragt werden muss, hat auch der EU-weit einheitliche Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeit.
Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Für die Neuausstellung nach Ablauf der 15 Jahre ist weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Denn befristet wird lediglich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis. Die Befristung der LKW- und Busführerscheine auf 5 Jahre bleibt hiervon unberührt.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro.
Übersicht: Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Vielleicht ist hier etwas dabei?
Dienstleistungen - Rhein-Neckar-Kreis
Wenn nicht: Unser Service-Center ist unter der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) montags bis freitags von 8-18 Uhr für Sie erreichbar.