Korruptionsverhütung / Vertrauensanwältin
Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung. Deshalb ist die Verhütung und Bekämpfung von Korruption dem Rhein-Neckar-Kreis ein wichtiges Anliegen. Neben den Verantwortlichkeiten der Führungsebene nimmt die Bestellung einer unabhängigen und weisungsfreien Vertrauensanwältin breiten Raum bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption ein.
Frau Rechtsanwältin Ruth-Ellen Unruh (Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte) nimmt für den Rhein-Neckar-Kreis die Funktion eines Vertrauensanwalts zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung wahr. Sie ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 16:30 Uhr unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Tel.: +49 6221 3113-62Fax: +49 6221 3113-11unruh@tiefenbacher.de
Ziel ihrer Arbeit ist die Mitwirkung bei der Aufklärung von möglichen Korruptionssachverhalten im Sinne von Nummer 2 Abs. 2 und 3 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung des Landes Baden-Württemberg vom 1. Januar 2013 bzw. in der jeweils gültigen Fassung. Neben den Bestechungsdelikten sind dabei auch typische Begleitdelikte, so insbesondere Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht und Verleitung eines/einer Untergebenen zu einer Straftat, umfasst
Wichtiger Hinweis:
Auf Wunsch einer Hinweisgeberin oder eines Hinweisgebers, sichert die Vertrauensanwältin diesen gegenüber Verschwiegenheit bezüglich des Namens, der Identität oder sonstiger Identifikationsmerkmale zu.