Allgemeine Informationen

In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2009 die Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg verabschiedet, durch die der Bereich Gesundheitsförderung und Prävention als vierte Säule neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege etabliert werden soll.

Für die kommunale Umsetzung der Gesundheitsstrategie auf Stadt- und Landkreisebene kommt den Kommunalen Gesundheitskonferenzen eine besondere Bedeutung zu. Sie gelten als Beratungs- und Steuerungsgremium und sind ein fester Bestandteil kommunalpolitischen Handelns. Es gibt in Baden-Württemberg 44 Kommunale Gesundheitskonferenzen.

Ende 2011 haben sich der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg darauf verständigt, im Rahmen der „Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg“ eine gemeinsame Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) einzurichten. Die vielfältigen in der Region bestehenden, professionellen wie bürgerschaftlichen Kompetenzen und Initiativen sollen so für rund 675.000 Menschen im Sinne der Gesundheitsförderung wirkungsvoll eingesetzt werden.

Grundgedanke

Gesundheitsförderung geht davon aus, dass sich die Gesundheit der Menschen in den Lebenswelten vor Ort entwickelt. Kommunale Gesundheitskonferenzen sollen in Landkreisen, Städten und Gemeinden gesundheitsförderliche Prozesse anstoßen und unterstützen. Sie dienen als Kommunikationsplattform für Akteure des regionalen Gesundheitswesens. 

Ziel der Konferenzen ist eine Bündelung und Vernetzung vorhandener Angebote und Initiativen sowie die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsgruppen. Letztere sollen unter Einbeziehung der Zielgruppe zu festgelegten Themen entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeiten und verabschieden.

Mitglieder

Zu den Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitskonferenzen zählen Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, Zahnärzteschaft und Apothekerschaft, der freien Wohlfahrtsverbände, die Beauftragten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, Selbsthilfegruppen, Vereine, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes, Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Versorgungseinrichtungen, politische Vertreterinnen und Vertreter sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten des für Gesundheit zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschusses.

Arbeitsweise

Die KGK orientiert sich bei ihrem Arbeitsprozess an dem Public Health Action Cycle (PHAC).

Grafik des Public Health Action Cycle

Der Schritt der „Analyse“ wird durch den Prozess der Themenfindung für die Kommunale Gesundheitskonferenz vollzogen. Als mögliche Quellen für Themen wird auf quantitative und qualitative Daten zurückgegriffen. Bei qualitativen Daten kann es sich beispielsweise um Aussagen handeln, die Schlüsselpersonen aus der gesundheitsbezogenen Öffentlichkeit tätigen.  

Der zweite Schritt des PHAC, die „Strategieentwicklung“, wird im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch die Arbeit der Arbeitsgruppen verwirklicht. So entwickeln die Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen bezüglich vorgegebener Themen. Die Handlungsempfehlungen werden auf der Veranstaltung selbst vorgestellt.

Der dritte Schritt des PHAC, die „Maßnahmenumsetzung“, wird ebenfalls von den Arbeitsgruppen durchgeführt. Die Arbeitsgruppen orientieren sich bei diesem Schritt an den bereits erarbeiteten Handlungsempfehlungen.

Die Effektivität und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen werden anschließend innerhalb des vierten Schrittes „Evaluation“ geprüft. Um die Evaluation zu ermöglichen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz und den Arbeitsgruppen von Bedeutung.

Einen ausführlichen Bericht zur Arbeitsweise und Umsetzung hat die Projektgruppe "Kommunale Gesundheitskonferenzen" im Auftrag der AG Standortfaktor Gesundheit erstellt. Dieser ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

Kontakt

Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis/Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
kommunale.gesundheitskonferenz@rhein-neckar-kreis.de

Ansprechpartner
Frau Dr. Weiß
Referatsleitung
Tel. 06221 522-1814

Herr Freund
Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz
Tel. 06221 522-1893