Berufsbetreuer
Wer kann Berufsbetreuer werden - Voraussetzungen
Wie werde ich vergütet
Wo und wie bewerbe ich mich
Informationen für Betreuer
Wer kann Berufsbetreuer werden - Voraussetzungen
Es gibt keinen Ausbildungsberuf oder Studiengang Berufsbetreuer, da die Bundesregierung davon ausgeht, dass Betreuung ehrenamtlich geführt wird und es somit keines Ausbildungsberufes bedarf. Der/die Berufsbetreuer/in soll jedoch Kenntnisse im
- Rechtlichen Bereich und hierbei insbesondere im Sozialrecht haben (SGB I - XII)
- sich in Krankheitsbildern auskennen
- sich in fiskalischen Fragen zurechtfinden
- empathisch und dennoch durchsetzungsfähig sein
Im Einzelnen sollten also folgende Kenntnisse vorhanden sein:
Wie werde ich vergütet
Die Vergütung der Berufsbetreuer hat sich zum 27. Juli 2019 geändert. Weiterhin gibt es drei unterschiedliche Vergütungsstufen je nach für das Betreuungsrecht verwertbarer Qualifikation. Die Festsetzung, welche Vergütungsstufe angewendet wird, erfolgt durch das Betreuungsgericht.
Prinzipiell gilt: Der Stundensatz beinhaltet alle anfallenden Kosten und Steuern ohne Ausnahme (Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Fahrtkosten, Portokosten, Versicherungen u.a.). Für die Abrechnung der Vergütung gelten die Verjährungsfristen (15 Monate nach Entstehung des Anspruchs). Es kann alle 3 Monate abgerechnet werden (§9 VBVG).
Mittellosigkeit definiert sich nach Vermögen abzgl. Vergütungsanspruch (=weniger als 5.000,00 Euro) oder wenn das Einkommen nicht mehr als ca. 820 € plus Kosten der Unterkunft (Mietkosten) beträgt.
Vergütungstabelle mit Erläuterung (248 KB)
Wo und wie bewerbe ich mich
Wir bitten um ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, in welchem Sie und mitteilen was Sie an der Tätigkeit interessiert und weshalb Sie sich als geeignet sehen. Ebenso einen Lebenslauf mit den wichtigsten Abschlüssen und Tätigkeiten. Diese senden Sie an Betreuungsbehoerde@Rhein-Neckar-Kreis.de. Weitere Unterlagen wie Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Führungszeugnis und Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden bis zu 5 Millionen Euro sowie Vermögensschäden bis zu 250.000,00 Euro werden von uns bei Bedarf angefordert.
Wir laden Sie dann zu einem Gespräch in das Landratsamt ein. Danach entscheiden wir ob Sie den Gerichten als Berufsbetreuer vorgeschlagen werden. Die endgültige Entscheidung ob Sie eine Betreuung beruflich führen, trifft das Gericht.
Informationen für Betreuer