Start Aktuelles Wahlen 2024 Europawahl 2024 FAQ - Europawahl 2024

FAQ zur Europawahl 2024

Wie funktioniert eigentlich die Europawahl? Wer darf wählen und wer wird gewählt? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Wann und wo findet die Europawahl statt?

Die nächste Wahl findet europaweit vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni, gemeinsam mit den baden-württembergischen Kommunalwahlen gewählt.

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt, welche ins Europäische Parlament einziehen. Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten und wird von ihnen direkt gewählt. Dem Parlament gehören aktuell 705 Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten an. Zur Europawahl 2024 wird die Anzahl der Abgeordneten auf 720 erhöht.

An den Wahlen zum Zehnten Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 werden in Baden-Württemberg 34 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  4. Alternative für Deutschland (AfD)
  5. Freie Demokratische Partei (FDP)
  6. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  7. DIE LINKE (DIE LINKE)
  8. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  10. Ökologisch-Demokratische Partei - Die Naturschutzpartei (ÖDP)
  11. Volt Deutschland (Volt)
  12. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  13. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  14. MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
  15. Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
  16. Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!)
  17. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
  18. Die Heimat (HEIMAT)
  19. Partei der Humanisten (PdH)
  20. Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
  21. Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT)
  22. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  23. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  24. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
  25. Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
  26. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  27. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
  28. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigtkeit (BSW)
  29. Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
  30. Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE)
  31. Parlament aufmischen - Stimme der Letzten Generation (LETZTE GENERATION)
  32. Partei der Vernunft (PDV)
  33. Partei des Fortschritts (PdF)
  34. V-Partei3 - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)

Die CDU nimmt mit einer Landesliste, die anderen Parteien und politischen Vereinigungen nehmen jeweils mit einer gemeinsamen Liste für alle Länder an der Wahl teil.

Weitere Informationen:

Wer darf bei der Europawahl wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat wohnhaft sind.
  • Das Wahlalter wurde gesenkt: In Deutschland dürfen erstmals auch junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen.
  • In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger anderer Staaten müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wie wird gewählt?

Gewählt wird in dem Wahlbezirk des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde. Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.