Amt für Flurneuordnung
Die Kernaufgaben der Flurneuordnung und Landentwicklung basieren auf dem Bundesflurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Baden-Württembergischen Ausführungsgesetz zum FlurbG.
Die zur Neuordnung von ländlichem Grundbesitz durchzuführenden Flurneuordnungsverfahren dienen der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Dabei sind Planungen des Bundes, des Landes, des Kreises, der Gemeinden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur werden in der Flurneuordnung vielfältige Leistungen zu Gunsten der überregionalen Infrastruktur, der Gemeinden, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Wasser-, Hochwasser-, Boden- und Umweltschutzes erbracht. Grundsätzlich hat die Flurneuordnung die Möglichkeit, durch planerisches und gestaltendes Handeln die Interessen der Grundstückseigentümer an einer wirtschaftlichen Nutzung mit den übergeordneten öffentlichen Interessen sowie den Belangen des Natur- und Umweltschutzes zu koordinieren und in der Neuordnung umzusetzen. Dabei sind wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte gleichrangig zu behandeln.
Die von den Teilnehmergemeinschaften (Eigentümer der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke) getragenen Flurneuordnungsverfahren werden aus Mitteln der Bund/Länder- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bezuschusst. Daneben fließen Beiträge Dritter, wie Baulastträger von Großbaumaßnahmen, für die in der Flurneuordnung Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt werden. Neben den Kernaufgaben haben Bedienstete der Flurneuordnungsverwaltung bei Kontrollaufgaben für landwirtschaftliche Förderprogramme, unter Federführung der Landwirtschaftsverwaltung mitzuwirken. Die Flurneuordnungsverwaltung ist in Fragen der Agrarstruktur bzw. der Agrarstrukturverbesserung an flächenbeanspruchenden Planungen im ländlichen Raum zu beteiligen.