Ausbildungsförderung für Aufstiegs-BAföG (AFBG)
(Aufstiegs-BAföG - vormals "Meister-BAföG")
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung ("Aufstiegs-BAföG") erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf:
- alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
- alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt und Fernunterricht)
Ausnahmen sind möglich.
Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
- Handwerksmeister/in
- Industriemeister/in
- Erzieher/in
- Techniker/in
- Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Betriebswirt/in oder
- auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.
Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Neckar-Kreises ist für das Gebiet des Landkreises einschließlich der Großen Kreisstädte Leimen, Schwetzingen, Hockenheim, Wiesloch, Weinheim und Sinsheim sowie für die Stadt Heidelberg zuständig.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: