Pflegeeltern für Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)

(Foto: Oehler / Elisabethheim Havetoft)

Durch anhaltende Krisensituationen in Ländern weltweit sehen sich zahlreiche Menschen gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Betroffen sind jedoch nicht nur Erwachsene und Familien, sondern auch viele Kinder und Jugendliche, die sich ohne Begleitung der Eltern auf einen oftmals lebensgefährlichen Weg nach Europa gemacht haben, um Verfolgung, Krieg, Unterdrückung und Gewalt zu entgehen.

Vor diesem Hintergrund sucht das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises Pflegeeltern, die bereit sind, unbegleitete minderjährige Ausländer – kurz UMA – bei sich aufzunehmen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

Was sind UMA?

Unbegleitete minderjährige Ausländer sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) nach Deutschland einreisen. Während das Ordnungsamt für Flüchtlinge allgemein zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die UMA beim Jugendamt.

Die jungen Flüchtlinge sind häufig zwischen 16 und 17 Jahren alt und kommen überwiegend aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Gambia und Somalia. Es sind überwiegend männliche Jugendliche die alleine reisen. Mädchen sind nur vereinzelt unter den Jugendlichen.

Wie ist die rechtliche Situation der UMA?

Unabhängig des ausländerrechtlichen Status sind UMA anderen Kindern- und Jugendlichen in Deutschland gleichgestellt und haben somit Anspruch auf alle Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehören der Anspruch auf Schutz und Hilfe durch das Jugendamt, die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts und der Krankenhilfe, das Recht auf Bildungsangebote, sowie der Anspruch auf rechtliche Vertretung.

Was sind die Aufgaben der Pflegeeltern?

Bei der Aufnahme von UMA in Familien handelt es sich rechtlich um ein Pflegeverhältnis. Im Unterschied zu regulären Pflegeverhältnissen, handelt es sich bei UMA nicht um Kleinkinder mit erzieherischem Bedarf, sondern Jugendliche die durch ihre Fluchtgeschichte häufig reifer und selbstständiger sind als Gleichaltrige.

Vorrangig ist, den Jugendlichen ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Offenheit  zu geben und sie durch (familiären) Alltag und Normalität in das Leben in Deutschland zu integrieren und eventuell auch in die Selbständigkeit zu begleiten.

Gibt es Besonderheiten bei der Aufnahme?

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich überwiegend Jugendliche aus Afghanistan und den afrikanischen Ländern Pflegefamilien wünschen. Viele Jugendliche wünschen sich eine Familie mit Kindern. Prinzipiell sollten Sie als Pflegeeltern Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen mitbringen, nicht vor kreativen Wegen der Kommunikation scheuen und die Bereitschaft haben, einen jungen Menschen bei seinem Start in Deutschland zu unterstützen.

Wer kann Pflegeperson werden?

Um ein Pflegekind aufzunehmen, müssen Sie keine pädagogische Ausbildung haben. Grundsätzlich kann jeder Pflegeperson werden – verheiratete und nicht verheiratete Paare,  Einzelpersonen, mit und ohne eigene Kinder etc.

Wirtschaftlich gesicherte Verhältnisse, ausreichend Wohnraum, Flexibilität und Belastbarkeit  sind wichtige Voraussetzungen.

Welche Unterlagen sind beizulegen?

Nachdem Sie erste Informationen durch eine Informationsveranstaltung oder durch das Erstgespräche erhalten und Sie sich für eine Bewerbung als Pflegefamilie entschieden haben, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes schicken.

Folgende Dokumente werden hierfür benötigt: Bewerberbogen, tabellarischer Lebenslauf, erweiterte Führungszeugnisse, Einkommensnachweise, ärztliche Atteste, Ausweiskopien. Den Bewerberbogen und die Formulare zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnis sowie des ärztlichen Attests können Sie beim Pflegekinderdienst anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oben.

Wann zieht der Jugendliche ein?

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen finden persönliche Gespräche und Hausbesuche statt. Am Ende dieses Prozesses steht die "Zulassung als Pflegefamilie" durch den Rhein-Neckar-Kreis.

Wenn Sie für einen Jugendlichen, der gerne in einer Familie leben möchte, passende Rahmenbedingungen haben, werden Treffen zum Kennenlernen vereinbart. Es beginnt die so genannte Phase der Anbahnung. Während dieser Zeit  stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes in engem Kontakt mit dem Jugendlichen und der Pflegefamilie, um mit allen Beteiligten die gemeinsame Entscheidung zu treffen, ab welchem Zeitpunkt ein Jugendlicher in die Familie aufgenommen werden kann.

Wie werden Pflegeeltern vergütet?

Pflegepersonen erhalten für die Jugendliche eine Kostenerstattung für den Unterhalt, sowie einen Aufwandsentschädigung. Diese Einnahmen sind steuerfrei. Pflegekinder in Vollzeitpflege sind während der Dauer des Aufenthalts im Haushalt Kinder im Sinne des Einkommenssteuergesetztes und können auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden.

Wie ist die Vormundschaft geregelt?

Durch das Amtsgericht bekommen UMA einen Vormund, der in der Regel durch das Jugendamt gestellt wird. Dieser kümmert sich um alle behördlichen Angelegenheiten. Der Vormund besucht den Jugendlichen zudem regelmäßig in der Familie.

Was muss man zur Versicherung wissen?

Die Haftpflichtversicherung, sowie die Krankenversicherung werden durch das Jugendamt sichergestellt.

Kontakt

Tel. Sekretariat: 06221 522-1520
E-Mail senden

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt - Pflegekinderdienst
Kurpfalzring 106
69123 Heidelberg-Pfaffengrund

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich