Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes