Infektionskrankheiten

Die Verhütung der Entstehung und Übertragung von Infektionskrankheiten ist eine der zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und trägt maßgeblich zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei.
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Infektionsschutzgesetz. Dieses regelt unter anderem:

  • eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten und den Nachweis bestimmter Krankheitserreger sowie
  • Maßnahmen, die sich für den Betroffenen oder dessen Umfeld ergeben können, um den Erkrankten, dessen Umfeld und die Bevölkerung vor einer möglichen weiteren Übertragung zu schützen.

Das Gesundheitsamt stellt Ermittlungen an, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung bzw. aufgrund eines meldepflichtigen Erregers krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig ist oder Ausscheider ist. In diesen Fällen nehmen wir Kontakt zu Ihnen oder den behandelnden Ärzten auf.

Meldepflichtige Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Meldewege

§ 6 IfSG

Bestimmte Infektionskrankheiten sind nach §6 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe personenbezogener Daten zu melden.

Zur Meldung verpflichtete Personen werden in §8 IfSG aufgeführt, i.d.R. handelt es sich um die Erkrankung feststellende Ärztinnen und Ärzte.  

Die Meldung hat nach §10 IfSG unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden zu erfolgen.
Meldungen nach §6 IfSG sind grundsätzlich über das Deutsche elektronische Meldesystem DEMIS zu übermitteln.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Ärzteschaft dazu im März 2025 informiert.

Sollte es Ihnen noch nicht möglich sein, eine Meldung über DEMIS zu übermitteln, so verwenden Sie bitte das §6-Meldeformular.

§ 7 IfSG

Der Nachweis bestimmter Krankheitserreger ist nach §7 IfSG namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt i.d.R. durch Labore und mittels DEMIS.

§ 34 IfSG

Bestimmte Erkrankungen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt von der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule) gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt mittels des §34-Meldeformulares.

Perspektivisch ist auch hier eine elektronische Meldung mittels DEMIS vorgesehen. Über das Upload-Portal können Sie die Meldeformulare direkt und sicher an uns senden. Bitte wählen Sie hierfür Infektionsschutz als Empfänger aus.

Upload-Portal - Rhein-Neckar-Kreis