Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durch. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben (örtliche Zuständigkeit). Der Amtsärztliche Dienst erstellt Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten ausschließlich für Personen mit (ersten) Wohnsitz im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis oder der Stadt Heidelberg.

Der Amtsärztliche Dienst am Gesundheitsamt führt Begutachtungen für verschiedene Behörden und Bürgerinnen und Bürger durch. Er begutachtet kostengünstig und mit einer angemessenen, auf den Gutachtenszweck bezogenen Auswahl von Zusatzuntersuchungen. Die Begutachtung ist unabhängig und termingerecht. Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt.
Bei Begutachtungen im Auftrag von Behörden wird seitens des Gesundheitsamtes ein Termin festgelegt. Die betroffenen Personen erhalten eine Einladung.

Für amtsärztliche Untersuchungen für Bescheinigungen und Zeugnisse im Auftrag von Bürgerinnen und Bürgern ist eine vorherige Terminvereinbarung (06221-5221872; sozialmedizin@rhein-neckar-kreis.de) notwendig. Weitere Informationen, insbesondere zu vorzulegenden Dokumenten, entnehmen Sie bitte den Unterpunkten der aufgelisteten Untersuchungen.

Generell sind zur amtsärztlichen Untersuchung relevante medizinische Befunde und Arztberichte mitzubringen. Sofern gewünscht kann vorab bereits eine Übermittlung relevanter medizinischer Befunde erfolgen. Der Rhein-Neckar-Kreis stellt hierfür einen DSGVO-konformen Daten-Upload bereit. Bei Nutzung als Empfänger bitte „Gesundheitsamt – Sozialmedizin“ angeben. Zu allen Untersuchungen ist darüber hinaus ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen und vorzulegen. Sollten sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um kurze Rückmeldung. Je nach Gutachtenauftrag/in begründeten Fällen ist auch ein Hausbesuch möglich.
Für die amtsärztliche Untersuchung und entsprechende Erstellung eines amtsärztlichen Dokumentes fallen Gebühren an. Diese können direkt vor Ort oder mittels Rechnung beglichen werden.

Im Auftrag anderer Behörden werden u.a. folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Notwendigkeit kostenaufwändiger Ernährung
  • Umzugsfähigkeit
  • Erhöhter Heizkostenbedarf oder Warmwasserverbrauch aus medizinischen Gründen
  • Verhandlungs-/Prozessfähigkeit
  • Gutachten im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Medizinische Leistungen und Hilfsmittel nach dem AsylbLG
  • Begutachtungen im Rahmen des PsychKHG bei Eigen-/Fremdgefährdung
  • Haftfähigkeit
  • Reisefähigkeit

Durch Beauftragung von Bürgern und Bürgerinnen werden u.a. folgende Untersuchung durchgeführt:

  • Prüfungsfähigkeit
    • Notwendige Dokumente: Ärztliches Attest / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, welche den Prüfungszeitpunkt umfasst.
  • Nachteilsausgleich
  • Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
    • zur Geltendmachung medizinischer Behandlung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung
    • Rechtliches s. § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  • Notwendige Dokumente:
    • Ärztliche Bescheinigung mit Diagnose und Begründung der Notwendigkeit der medizinischen Behandlung des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin
    • Ggf. Adresse der Kureinrichtung mit Unterlagen zum Behandlungsablauf und den Behandlungsindikationen
  • Schulfähigkeit
  • Kapitalabfindung nach dem Soldatengesetz

Außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches:

  • Mit Änderungen des ÖGDG erfolgen seit dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Die Liste der beteiligten Ärzte und Ärztinnen findet sich auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg: Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung - Landesgesundheitsamt Stuttgart
  • Beamtenrechtliche Untersuchungen / Untersuchungen in Beihilfeangelegenheiten werden im Regierungsbezirk Karlsruhe, mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim, von der Medizinischen Gutachtenstelle im Gesundheitsamt Karlsruhe durchgeführt.