Suchtprävention
Wo finde ich Beratung und Hilfe, wenn ich zu viel Alkohol trinke, Drogen oder Medikamente nehme?
Jeder Mensch kann süchtig werden – zum Beispiel nach Alkohol, Drogen und Medikamenten, aber auch nach Internetspielen und Sportwetten.
Sucht ist eine Erkrankung und kann daher behandelt und geheilt werden. Viele Menschen bemerken nicht, dass sie schon abhängig von Alkohol oder Drogen sind. Häufig verheimlichen betroffene Menschen ihre Erkrankung und lassen sich nicht behandeln.
Wenn Sie befürchten, dass Sie z. B. zu viel trinken, können Sie sich bei den Suchtberatungsstellen oder dem Hausarzt bzw. der Hausärztin beraten und behandeln lassen.
Wichtiger Hinweis:
Alle Ärzte, Beratungsstellen und Kliniken unterliegen der Schweigepflicht und dürfen die Namen der Patientinnen und Patienten daher nicht weitergeben.
Weitere Informationen:
Suchthilfe und Suchtprävention im Rhein-Neckar-Kreis
Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es eine Kommunale Suchtbeauftragte, die für die Einrichtungen der Suchthilfe und Fragen zur Suchtprävention verantwortlich ist
Die Kommunale Suchtbeauftragte organisiert auch das Suchthilfenetzwerk des Rhein-Neckar-Kreises und ist für die Suchthilfeplanung sowie die Suchtprävention im Rhein-Neckar-Kreis zuständig.
Das Suchthilfenetzwerk Rhein-Neckar-Kreis
Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es ein Suchthilfenetzwerk, in dem die Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention für eine gute Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis zusammenarbeiten. Dieses Fachgremium ermöglicht Vernetzung, Fachvorträge und gemeinsame Projekte. Eine wichtige Rolle kommt dem Suchthilfenetzwerk für die Suchthilfeplanung des Rhein-Neckar-Kreises zu: hier werden regelmäßig Bedarfe evaluiert, Maßnahmen der Qualitätssicherung durchgeführt sowie Empfehlungen für die Fortschreibung der Suchthilfeplanung im Kreis formuliert.
Suchthilfeplanung Rhein-Neckar-Kreis
Zielsetzung der Suchthilfeplanung ist eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis mit Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention.
Grundlage der Suchthilfeplanung ist eine Evaluation bei den ambulanten und stationären Einrichtungen und Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention sowie im Suchthilfenetzwerk des Rhein-Neckar-Kreises.
Die in der Suchthilfeplanung formulierten Empfehlungen, Maßnahmen und Zielsetzungen werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und fortgeschrieben. Auf diese Weise ist eine bedarfsorientierte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis möglich.
Verantwortlich für die Erstellung der Suchthilfeplanung sind die Kommunale Suchtbeauftragte Frau Christine Köhl sowie das Referat Gesundheitsförderung im Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises.