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Rhein-Neckar-Kreis: Aktuelles aus dem Kreisgeschehen
 

Newsletter 05/2024 vom 24. Juli 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

haben Sie eigentlich schon einen unserer fünf Landschaftsfotorahmen entdeckt? Dann machen Sie mit bei unserem Fotowettbewerb "Sommer im Kreis"! Wir freuen uns über Ihre kreativen Schnappschüsse und wünschen Ihnen eine schöne Ferienzeit.

Ihr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 


Fotowettbewerb "Sommer im Kreis"

2 Personen stehen in einem großformatigen Fotorahmen an der Bergstraße

Noch bis zum 6. September 2024 haben Einwohnerinnen, Einwohner sowie Gäste des Kreises die Möglichkeit, ihre kreativen Sommerfotos einzureichen und dabei tolle Preise zu gewinnen. Die perfekte Kulisse für die Fotos bieten die fünf Landschaftsfotorahmen, die anlässlich des 50. Jubiläums des Landkreises an markanten Aussichtspunkten im Rhein-Neckar-Kreis platziert wurden. Sie befinden sich in Brühl, Eberbach, Neckargemünd, Schriesheim und Sinsheim.

Alle Infos zum Fotowettbewerb, die genauen Standorte der Fotospots und das Teilnahmeformular mit Upload-Möglichkeit finden Sie hier:

www.rhein-neckar-kreis.de/fotowettbewerb

Hitzeschutz: Heiße Tipps für kühle Köpfe

Thermometer vor blauem Sommerhimmel

Unter dem Titel „Heißes Thema, kühle Köpfe – Initiativen zum Hitzeschutz in unserer Region“ kamen am 17. Juli, in der KLIMA ARENA Sinsheim unter anderem Akteure des Gesundheitswesens, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen sowie sozialen und medizinischen Einrichtungen zusammen, um sich umfassend mit dem gesundheitlichen Hitzeschutz in der Region zu befassen.

Die Veranstaltung war eine gemeinsame Initiative der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg, des KGK-Netzwerks „Klimawandel und Gesundheit“, der KLIMA ARENA und der Arbeitsgruppe Hitze und Klima des Kompetenznetzwerks Präventivmedizin Baden-Württemberg.

In diesem Rahmen wurde auch das neue Hitzeportal des Kreises vorgestellt. Dort findet sich neben vielen Gesundheitstipps für Alltag, Arbeitsplatz und Freizeit auch ein "Hitzeknigge" zum Herunterladen. Es ist unter dem nachfolgenden Link erreichbar:

www.rhein-neckar-kreis.de/hitzeschutz


Wussten Sie, dass...

... ein neuer "Baustein zur Kreisgeschichte" erschienen ist?


Mit einem einzigartigen Kriminalfall in der kurpfälzischen Geschichte befasst sich das neue Buch der Reihe "Bausteine zur Kreisgeschichte". Denn das Goldsiegel der heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrten, für die Kurpfalz ausgefertigten Goldenen Bulle ist tatsächlich eine Nachbildung des 18. Jahrhunderts, wie Kreisarchivar Dr. Jörg Kreutz nachgewiesen hat.

Der ebenso überraschende wie eindeutige Sachverhalt führt damit zu einer Neubewertung des vor 250 Jahren stattgefundenen Diebstahls aus dem Mannheimer Schlossarchiv und erhellt ein spannendes Kapitel der Mannheimer Regierungsjahre des Kurfürsten Carl Theodor.

Das Buch „Das kurpfälzische Exemplar der Goldenen Bulle – Der Mannheimer Diebstahl des Goldsiegels im Jahr 1774 und seine erfolgreiche Vertuschung“ ist zum Preis von 24 Euro im Buchhandel (ISBN 978-3-932102-47-9) oder direkt im Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises, E-Mail: eigenverlag@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-7740 erhältlich.

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Kampagne für sicheres Miteinander im Straßenverkehr

3 Personen stehen vor einem großformatigen Banner mit Informationen zur Abstandsregelung

Radverkehr gewinnt als gesunde und klimafreundliche Mobilitätsform stetig an Bedeutung und ist – nicht nur im Rhein-Neckar-Kreis – ein zentrales Element der Mobilitätswende. Diese positive Entwicklung bringt jedoch auch vielfältige Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, wenn diese sich im gemischten Verkehr fortbewegen müssen.

Im Zuge dessen möchte der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unter dem Motto „Fahrrad fahren. Gut fürs Klima. Abstand halten. Gut für uns.“ ein Zeichen setzen und das Bewusstsein für die verbindlichen Sicherheitsabstände beim Überholvorgang schärfen sowie ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr fördern.

2020 wurde die Straßenverkehrsordnung mit Blick auf mehr Verkehrssicherheit für Radfahrende erweitert, wonach innerorts ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,5 Metern gilt. Leider zeigen die Erfahrungen vieler Radfahrerinnen und Radfahrern, dass Kfz-Fahrende diese Regelung nicht kennen oder nicht immer beachten. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen mit erhöhtem Unfallrisiko und gleichzeitig zu einem verringerten Sicherheitsgefühl für Radfahrende.

Die Abstands-Kampagne der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Rhein-Neckar-Kreises setzt hier an und visualisiert auf großen Bannern die klare Botschaft zum sicheren Überholen: Beim Überholvorgang innerorts muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, auch wenn dies zur Folge hat, dass man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss. Bei entgegenkommendem Verkehr kann daher nicht überholt werden. Und auch bei Verkehrsstraßen mit Fahrradschutzstreifen ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Außerorts ist übrigens ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben.

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