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Haltung von Kampfhunden

Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist. Die Einordnung der betroffenen Hunderassen ist in der Kampfhundeverordnung festgelegt.

Hier finden Sie Formulare zur Haltung von Kampfhunden.

Wichtig: Die Formulare müssen beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.

Zulassung zur Verhaltensprüfung

Erhebungsbogen

Anzeige über das Halten von Kampfhunden

Hinweise zur Verhaltensprüfung

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RNKarlo

Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.

Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.

Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.

Wie kann ich helfen?

Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.

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Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.

Wie kann ich helfen?

Vielleicht ist hier etwas dabei?

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Wenn nicht: Unser Service-Center ist unter der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) montags bis freitags von 8-18 Uhr für Sie erreichbar.

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