Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das zeitlich begrenzte Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu gemeinsam mit dem Stadtseniorenrat Hemsbach am Donnerstag, 30. Oktober, von 16 bis 18 Uhr im MAX in Hemsbach (Hüttenfelder Straße 44) eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.