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Rhein-Neckar-Kreis: Aktuelles aus dem Kreisgeschehen
 



Newsletter 06/2024 vom 20. August 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

leider ist auch der Rhein-Neckar-Kreis von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen. Für Menschen und andere Tiere stellt die Tierseuche zwar keine Gefahr dar, hat aber vor allem für die Landwirtschaft weitreichende wirtschaftliche Folgen. Deshalb arbeiten viele Fachbereiche im Landratsamt gemeinsam mit anderen Behörden im Land Baden-Württemberg daran, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Dieses und weitere Themen finden Sie in unserem heutigen Newsletter.

Ihr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 


Afrikanische Schweinepest: Was muss ich beachten?

Infografik ASP

Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) angekommen. Anfang August wurde bei einem Wildschwein nördlich von Hemsbach erstmals die Tierseuche nachgewiesen. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz hat daher vier Allgemeinverfügungen erlassen. Sie legen Gebiete der infizierten Zone (Sperrzone II), der Pufferzone (Sperrzone I) sowie der Sicherheitszone, die neu eingerichtet wurde, sowie die dort geltenden Maßnahmen fest.

Wer ist von den aktuellen Maßnahmen betroffen?
In erster Linie die landwirtschaftlich, forstlich und jagdlich tätige Bevölkerung. Wildschweine und Hausschweine müssen nun verstärkt untersucht werden und es gibt in betroffenen Gebieten Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feldern. 

In der sogenannten Sperrzone II (Infizierten Zone) wurde darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet und freizeitliche Aktivitäten im Wald sind nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Dies betrifft momentan die Kommunen Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.

Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Nein. Menschen und andere Tiere als Schweine können sich an dem Virus nicht anstecken. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich.

Woher kommt die ASP?
Das ASP-Virus ist in infizierten Wildschweinen in Afrika heimisch und kann dort auf Hausschweine übertragen werden.

Nach Ausbrüchen in Südeuropa breitet sich die Tierseuche seit 2007 über osteuropäische Länder aus. Erstmals in Deutschland festgestellt wurde sie 2020 bei einem Wildschwein nahe der deutsch-polnischen Grenze. Seither gab es außer in Brandenburg auch Ausbruchsgeschehen in Wild- bzw. Hausschweinebeständen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Hessen.

Kann ich selbst etwas tun?
Ja! Denn eine besondere Rolle spielen bei der Verbreitung des Virus auch Lebensmittel, die von infizierten Tieren stammen und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden. So kann beispielsweise ein unachtsam entsorgtes Schinkenbrot an einer Raststätte oder auf einem Wanderparkplatz ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. 

Alle Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp


Mehr Erkrankungen durch Legionellen

Aus einem Wasserhahn sprudelt Wasser

Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg mitteilte, wurden in Baden-Württemberg bis Ende Juli 222 Erkrankungsfälle in Zusammenhang mit Legionellen gemeldet. Im gesamten Jahr 2023 waren es 350.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat bis Anfang August 13 Fälle registriert. Aus dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind nur sechs Erkrankungsfälle bekannt. Besonders in den letzten Wochen gab es eine auffällige Häufung von Meldungen.

Legionellen können bei Menschen grippeähnliche Symptome bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen. Eine Infektion mit Legionellen erfolgt in der Regel aerogen durch das Einatmen eines fein zerstäubten Legionellen-haltigen Wassernebels (Aerosol) wie er beispielsweise beim Duschen entsteht.

Die Bakterien kommen in geringen Konzentrationen fast überall im Wasser vor. Ideale Wachstumsbedingungen finden sie bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Die Trinkwasserverordnung fordert deshalb eine regelmäßige Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen. Die Untersuchungspflicht betrifft alle vermieteten Objekte mit mehr als zwei Wohnungen, aber auch alle öffentlichen Objekte wie zum Beispiel Schwimmbäder, Sporthallen, Fitnessstudios und andere Sportstätten mit einer zentralen Trinkwassererwärmung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht keine Untersuchungspflicht.

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Wussten Sie, dass...

... Fassaden nicht beleuchtet werden dürfen?


Seit über einem Jahr sieht das baden-württembergische Naturschutzgesetz vor, dass Fassaden nicht beleuchtet werden dürfen – zum Schutz unserer Insekten.

Zwischen dem 1. April und dem 30. September ist es ganztägig nicht erlaubt, Gebäude der öffentlichen Hand, Privatgebäude, Firmengebäude oder kirchliche Bauwerke mit Fassadenbeleuchtung anzustrahlen. Im Winterhalbjahr gilt das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr. 

Eine Ausnahme gilt für Beleuchtungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich sind. Darüber hinaus können das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beziehungsweise die Großen Kreisstädte auf deren Gebiet Ausnahmen bewilligen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder um eine besondere Härte zu vermeiden.


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Japankäfer: Funde melden

Japankäfer sitzt auf einem Blatt

Er ist sehr klein aber extrem gefräßig: Der Japankäfer. Ende Juli wurde das aus Asien stammende Insekt erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen: Im südbadischen Freiburg und im Landkreis Ludwigsburg wurden einzelne männliche Japankäfer (Popillia japonica) in der Falle des amtlichen Pflanzenschutzdienstes gefangen.

Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist man alarmiert, denn das Insekt wird von der EU als sogenannter „Quarantäneschädling“ eingestuft, da er erhebliche Schäden anrichten kann. Der Japankäfer tritt in den Befallsgebieten in großer Zahl auf und frisst an über 300 Wirtspflanzen. Damit stellt er für viele Obstkulturen, Weinreben oder Mais, aber auch für Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden eine Bedrohung dar. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück. Die Pflanzen werden stark geschwächt oder sterben sogar ab. Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte oder bewässerte Grasflächen ab. Aus den Eiern schlüpfen dann Larven, die Graswurzeln fressen und Schäden an Wiesen und Rasenflächen anrichten.

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb dazu aufgerufen, Käferfunde an das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg zu melden.

Wer einen konkreten Verdacht habe, solle den Käfer einfangen, einfrieren und fotografieren. Das Foto erbittet das LTZ mit Angabe des Fundortes per E-Mail an Pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de. Dort werden die Bilder ausgewertet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen.

Alle Informationen zum Japankäfer (LTZ Augustenberg)

 


 

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