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Rhein-Neckar-Kreis: Aktuelles aus dem Kreisgeschehen
 

Newsletter 01/2024 vom 24. Januar 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

die Tourismusregionen in der nördlichen Landeshälfte stellen eine der größten Urlaubsregionen in Baden-Württemberg dar. Sieben Kooperationspartner, darunter der Rhein-Neckar-Kreis, haben nun eine Gesellschaft gegründet: Die Tourimia Tourismus GmbH.

Dieses und weitere spannende Themen finden Sie in unserem heutigen Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

 



Tourismusregionen vernetzen sich

Gruppenbild der Kooperationspartner

Die neue touristische Dach-Destinationsmanagement-Organisation (Dach-DMO) im nördlichen Baden-Württemberg hat einen Namen: Tourimia Tourismus GmbH. Diesen und weitere Details zu der Kooperationsgründung verkündeten die sieben Kooperationspartner gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Patrick Rapp MdL im Rahmen der Reisemesse CMT in Stuttgart.

"Das nördliche Baden-Württemberg hat viel touristisches Potenzial. Um dies zu nutzen, ist die Gründung der neuen DMO ein elementarer Schritt. Ich bin überzeugt davon, dass sich das Engagement der Verantwortlichen im Kooperationsgründungsprozess schnell auszahlen wird und die Dach-DMO dabei hilft, den Tourismus vor Ort weiter voranzubringen. Wir als Land unterstützen diesen Prozess auch weiterhin und stellen 400.000 Euro im Rahmen einer Anschubfinanzierung zur Verfügung“, erläuterte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp.

Als gleichberechtige Kooperationspartner treten die regionalen Tourismusorganisationen auf:

  • Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e.V.,
  • Touristikgemeinschaft Odenwald e.V.,
  • Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e.V.,
  • Touristikgemeinschaft Hohenlohe e.V.,
  • Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V.,
  • Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. und der 
  • Rhein-Neckar-Kreis


Alle Beteiligten sind sich einig, in Zukunft in touristischen Fragen eng zusammenarbeiten zu wollen. Die Tourismusorganisationen auf örtlicher Ebene bleiben weiter bestehen. Die neue Dach-DMO nimmt für diese Management- und Vernetzungsaufgaben wahr und schafft dadurch Synergieeffekte. Dies ermöglicht auch die effizientere Ausschöpfung von Fördertöpfen. Die Partner haben sich darauf verständigt, dass die neue touristische Dach-DMO ihren juristischen Sitz und die Geschäftsstelle im Main-Tauber-Kreis einrichten wird, konkret im Kloster Bronnbach bei Wertheim.

Integrationsbarometer gestartet

Grafik mit bunten Sprechblasen in verschiedenen Sprachen

Zu Beginn des neuen Jahres möchte die Stabsstelle für Integration und gesellschaftliche Entwicklung im Landratsamt erneut ein Stimmungsbild zum Stand der Integration im Rhein-Neckar-Kreis einholen.

Noch bis zum 18. Februar 2024 sind Sie gefragt, im Integrationsbarometer des Landratsamts Ihre Meinung abzugeben. Die Umfrage steht in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

Die Beantwortung der Fragen nimmt nicht mehr als fünf Minuten Zeit in Anspruch.

> Jetzt an der Umfrage teilnehmen


Wussten Sie, dass...

Baumfällungen und Heckenschnitte ab 1. März verboten sind?

Das Fällen von Bäumen oder starke Rückschnitte an Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen ist vom 1. März bis zum 30. September nicht zulässig. Darauf hat jetzt die Untere Naturschutzbehörde hingewiesen. Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von Röhrichten und dient dem allgemeinen Schutz von Tieren, Pflanzen, insbesondere brütenden Vögeln, die für den Nestbau ungestörte Baumkronen, Hecken und Gebüsche benötigen. 

Innerhalb der Schutzfrist sind grundsätzlich lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Ausnahmen sind unter anderem bei Verkehrssicherungsmaßnahmen möglich, wenn diese nicht auf andere Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt erledigt werden können.

Bei den zulässigen Rückschnitten muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine Brut- oder Lebensstätten geschützter Tiere beschädigt oder gar zerstört werden. 




Abfall wird teurer

Mitarbeiter der AVR bei der Tonnenleerung

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 einstimmig beschlossen, nach fünfjähriger Gebührenstabilität (seit 2019) die Abfallgebühren für 2024 und 2025 zu erhöhen. Der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR – das ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Landkreis – wurde angewiesen, die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen.

Die Erhöhung zum 1. Januar 2024 ergibt sich aus der Gebührenkalkulation der AVR, welche bei unveränderten Gebühren für 2024 eine deutliche Unterdeckung ergeben hätte. Insbesondere in den vergangenen fünf Jahren haben sich unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen gestiegenen Kosten wie auch die allgemeine Inflation auf die Kosten in allen Bereichen der AVR ausgewirkt. Auch die Neuvergabe der Entsorgungsverträge, die Tariferhöhung, zusätzliche Belastungen durch gesetzliche Regelungen sowie sinkende Wertstofferlöse haben dazu geführt, dass eine Anpassung der Abfallgebühren, trotz Einbringung von Gewinnen aus den vergangenen Jahren, unvermeidbar war.

In einer Beispiel-Gesamtbetrachtung für einen Vier-Personen-Haushalt belaufen sich die Mehrkosten pro Jahr ohne BioEnergieTonne auf 57,75 Euro, was einem Betrag pro Familie und Monat von 4,81 Euro und pro Person und Monat von 1,20 Euro entspricht. In einem Vier-Personen-Haushalt mit BioEnergieTonne belaufen sich die jährlichen Mehrkosten sogar nur auf 45,65 Euro, was einem Betrag pro Familie und Monat von 3,80 Euro bzw. pro Person und Monat von 0,95 Euro entspricht.

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier:

Abfallgebühren 2024 (AVR Kommual AöR)

Flyer "Informationen zu den Abfallgebühren" (AVR Kommunal AöR)

 


 

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