Newsletter 01/2020 vom 10. Januar 2020 Liebe Leserinnen und Leser,mit dem Jahreswechsel 2019/20 trat die Forstneuorganisation in
Kraft. Dabei handelt es sich um eine grundlegende
Änderung der
Zuständigkeiten, denn das seit 67 Jahren
bewährte und etablierte "Einheitsforstamt" -
mit Zuständigkeit für
die Wälder des Landes, der Gemeinden und von
privaten
Waldbesitzern - wurde
aufgelöst. Ihr
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Forstverwaltung neu organisiertIn Folge des Kartellverfahrens und auf Grundlage des
Koalitionsvertrags der aktuellen Landesregierung hat der Landtag
die Neuorganisation der Forstverwaltung beschlossen. Mit Beginn des
Jahres 2020 wurde dieser Schritt nun vollzogen. |
Tunnelsperrungen 2020Das Straßenbauamt des
Rhein-Neckar-Kreises ist für die Sicherheit
im Hollmuthtunnel Neckargemünd, im
Saukopftunnel Weinheim, im Branichtunnel Schriesheim und im Tunnel
entlang der Bundesstraße (B) 535
Schwetzingen zuständig. Mehr als 9,8
Tunnelkilometer betreut es derzeit. |
Wussten Sie, dass...es 2020 mehr Wohngeld gibt? |
Landesfamilienpass 2020 erhältlichMit dem Landesfamilienpass können mehr
als 140 Einrichtungen in Baden-Württemberg
kostenfrei oder zu einem
ermäßigten
Eintrittspreis besucht werden. Darunter sind auch viele attraktive
Ausflugsziele im Rhein-Neckar-Kreis und in der ganzen Region. Der Landesfamilienpass ist
einkommensunabhängig. Erhalten
können diesen Familien mit mindestens drei
Kindern im Haushalt – auch Pflege oder
Adoptivkinder, Alleinerziehende, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben, Familien mit einem schwer behinderten Kind
sowie Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt, wenn sie den
Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. |
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Rhein-Neckar-Kreis |