Newsletter 01/2019 vom 15. Januar 2019 Liebe Leserinnen und Leser,Sicherheit geht vor: Um die
Straßentunnel im Rhein-Neckar-Kreis
störungsfrei betreiben zu
können, sind
regelmäßig
Kontrollen der sicherheitstechnischen Ausstattung erforderlich. Das
Straßenbauamt hat
hierfür eine gesonderte Kolonne im Einsatz,
die die Anlagen prüft, reinigt und
wartet.
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Tunnelsperrungen 2019Das Straßenbauamt des
Rhein-Neckar-Kreises ist für die Sicherheit
im Hollmuthtunnel Neckargemünd, im
Saukopftunnel Weinheim, im Branichtunnel Schriesheim und im Tunnel
entlang der Bundesstraße (B) 535
Schwetzingen zuständig. Mehr als 9,8
Tunnelkilometer betreut es derzeit. www.rhein-neckar-kreis.de/strassentunnel |
"Köpfe der Weimarer Zeit"Das Kreisarchiv Ladenburg zeigt in Zusammenarbeit mit dem
Rhein-Pfalz-Kreis die Ausstellung "Köpfe der
Weimarer Zeit". |
Wussten Sie, dass...der Rhein-Neckar-Kreis auch auf Instagram zu finden
ist? |
Kindergeld und Unterhalt: Änderungen 2019Leben Eltern getrennt, ist derjenige Elternteil, der nicht mit
dem Kind im Haushalt lebt, verpflichtet, für
das Kind Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des
Kindesunterhalts bemisst sich nach der Lebensstellung des
familienfernen Elternteils, bzw. nach dessen Einkommens- und
Vermögensverhältnissen.
Die Unterhaltssätze sind in der
"Düsseldorfer Tabelle" festgelegt, die von
den Gerichten und den Jugendämtern zur
Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen
wird. (Foto: Fotolia) |
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Rhein-Neckar-Kreis |