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Rhein-Neckar-Kreis: Aktuelles aus dem Kreisgeschehen
 

Newsletter 01/2019 vom 15. Januar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Sicherheit geht vor: Um die Straßentunnel im Rhein-Neckar-Kreis störungsfrei betreiben zu können, sind regelmäßig Kontrollen der sicherheitstechnischen Ausstattung erforderlich. Das Straßenbauamt hat hierfür eine gesonderte Kolonne im Einsatz, die die Anlagen prüft, reinigt und wartet. 

Dieses und weitere spannende Themen finden Sie in unserem heutigen Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 

 

 

Tunnelsperrungen 2019

Wartungsarbeiten im Saukopftunnel Weinheim

Das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Sicherheit im Hollmuthtunnel Neckargemünd, im Saukopftunnel Weinheim, im Branichtunnel Schriesheim und im Tunnel entlang der Bundesstraße (B) 535 Schwetzingen zuständig. Mehr als 9,8 Tunnelkilometer betreut es derzeit.

Turnusgemäß stehen auch im Jahr 2019 wieder Reinigungs- und Wartungsarbeiten an, die eine Sperrung der Tunnel erforderlich machen. Während dieser Termine werden alle notwendigen Maßnahmen abgearbeitet, um den Verkehrsbereich im Tunnel in den Hauptverkehrszeiten vollumfänglich und störungsfrei betreiben zu können: Die Überprüfung der Brandmelde- und Lüftungstechnik, der Notruf- und Notbeleuchtungssysteme, der Energieversorgung, der Verkehrstechnik, der Löschwasseranlagen, der Funkanlagen und der Zentralen Leittechnik. Außerdem werden notwendige Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen durchgeführt und die technischen Ausrüstungsgegenstände, der Tunnel und seine Entwässerungssysteme gereinigt.

Pendler finden eine Übersicht der turnusgemäßen Sperrungen 2019 auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter

www.rhein-neckar-kreis.de/strassentunnel

Darüber hinaus kann es zu weiteren Sperrungen kommen – etwa bei Pannen oder Unfällen.

Neben all den baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen hängt die Tunnelsicherheit auch maßgeblich vom Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab: Durch eine angepasste und umsichtige Fahrweise können Sie zur Sicherheit bei der Fahrt durch den Tunnel beitragen!

 

"Köpfe der Weimarer Zeit"

Zeichnung von Emil Stumpp

Das Kreisarchiv Ladenburg zeigt in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Pfalz-Kreis die Ausstellung "Köpfe der Weimarer Zeit".

Unter dem gleichnamigen Titel gibt es ab dem 22. Januar bis zum 1. März eine Auswahl des Ausnahmezeichners Emil Stumpp aus seiner beeindruckenden Bilderwelt zu sehen.

Eröffnet wird die Ausstellung am Dienstagabend, 22. Januar 2019, um 19 Uhr im Kreisarchiv in Ladenburg (Trajanstraße 66). Der Eintritt ist frei.

Zu seiner Zeit, den 1920er und frühen 1930er Jahren, war Emil Stumpp Millionen Menschen bekannt, heute ist er fast vergessen. Der in Neckarzimmern geborene und in Worms aufgewachsene Künstler arbeitete nach dem Ersten Weltkrieg als Kunst- und Sportlehrer. Doch er kündigte seine Beamtenstellung, um freischaffender Künstler zu sein, war später beinahe rastlos auf Reisen in Europa unterwegs, um zu zeichnen – vor allem Personen, aber auch Stadtansichten und Landschaften. Berühmt machten ihn seine bewegenden Studien zu den Gesichtern der Menschen: Schauspieler, Künstler, Literaten, Sportler und Politiker. Was Rang und Namen hatte, fand sich als Porträt in seinem Oeuvre wieder, rund 20.000 sollten es in seinem Leben werden, und er sollte bis 1933 beinahe täglich mit seinen Bildern in den Zeitungen und Zeitschriften vertreten sein.

Wegen eines missliebigen Hitler-Porträts von 1933 wurde er mit Berufsverbot belegt und 1940 unter fadenscheinigen Gründen verhaftet. Er starb am 5. April 1941 im Gefängnis.

Die Ausstellung ist vom 22. Januar bis 1. März 2019 im Kreisarchiv Ladenburg zu sehen.
Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

 

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Kindergeld und Unterhalt: Änderungen 2019

Symbolbild

Leben Eltern getrennt, ist derjenige Elternteil, der nicht mit dem Kind im Haushalt lebt, verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der Lebensstellung des familienfernen Elternteils, bzw. nach dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Unterhaltssätze sind in der "Düsseldorfer Tabelle" festgelegt, die von den Gerichten und den Jugendämtern zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird.  

Zum 1. Januar 2019 wurde der Mindestunterhalt erhöht und die vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlichte "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Die monatlichen Sätze wurden um sechs bis neun Euro erhöht. So beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre nun 354 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 406 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 476 Euro. Auf diese Beträge ist das jeweilige Kindergeld zur Hälfte anzurechnen. Auf Wunsch berät und unterstützt das Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis den betreuenden Elternteil bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.

Mit der Erhöhung des Mindestunterhalts sind auch die Unterhaltsvorschussleistungen gestiegen. Unterhaltsvorschuss wird als Vorleistung vom Jugendamt auf Antrag gezahlt, wenn Unterhaltszahlungen durch den familienfernen Elternteil ausbleiben. Die Leistung beträgt bis zum Alter von 5 Jahren künftig 160 Euro, zwischen 6 und 11 Jahren 212 Euro und zwischen 12 und 17 Jahren 282 Euro monatlich. Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen sind über die Bürgermeisterämter der Kreisgemeinden, beim Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erhältlich oder unter www.rhein-neckar-kreis.de/unterhaltsvorschuss abrufbar.  

Auch beim Kindergeld gibt es in diesem Jahr weitere Änderungen. Ab dem 1. Juli wird dieses um 10 Euro angehoben. Für das 1. und 2. Kind werden dann jeweils 204 Euro gezahlt, für das 3. Kind 210 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich wiederum mindernd auf die Unterhalts- und Unterhaltsvorschussbeträge aus, da Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

(Foto: Fotolia)
  

 


 

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