Kommunalrechtsamt

Das Kommunalrechtsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden - mit Ausnahme der Großen Kreisstädte - aus. Es ist Ansprechpartner für die Kommunen, entscheidet über Widersprüche und nimmt Prüfungsaufgaben wahr.

Außerdem ist das Kommunalrechtsamt für die Abwicklung von Wahlen und Abstimmungen zuständig. 

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