Bauvorhaben

Bauliche Beschaffenheit und Betriebsstrukturen sind wichtige Basiselemente für die Lebensmittelhygiene. Schon bei der Planung eines Lebensmittelbetriebes, sei es für einen Neubau oder einen Umbau, sind zahlreiche lebensmittelrechtliche Vorgaben zu beachten. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Lebensmittelunternehmer oder Architekten rechtzeitig bei dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur/in informieren.

Um die individuelle Planung beurteilen zu können, wird insbesondere folgendes benötigt:

  • ein Plan mit allen zum Betrieb gehörenden Räumlichkeiten
  • soweit vorhanden, ein Einrichtungsplan
  • Angaben zur Lüftung
  • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit
  • Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter

Wenn die Pläne per E-mail zur Verfügung gestellt werden, ist eine telefonische Beratung in den meisten Fällen ausreichend. Bei umfangreichen Planungen kann eine entsprechende Beratung anhand der Originalpläne auch in den Räumlichkeiten der Dienststelle erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Bauberatung mit Objektbesichtigung vor Ort möglich.